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Registrierung von Tieren und Tierhaltungen

Damit das Veterinäramt Tierseuchen rasch und effizient bekämpfen kann, müssen bestimmte Tierhaltungen und Tiere bei der zuständigen Stelle registriert werden. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Dies ermöglicht ebenfalls die Rückverfolgbarkeit von Lebensmittel tierischer Herkunft und ist eine Voraussetzung für den Zugang zum ausländischen Markt.


Zuständige Stellen

Appenzell Ausserrhoden: Amt für Landwirtschaft, Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht,
Tel. +41 71 353 67 58, Landwirtschaft@ar.ch

Appenzell Innerrhoden: Landwirtschaftsamt, Tel. +41 71 788 95 77, info@lfd.ai.ch
 

Die genauen Bestimmungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Registrierung von Tieren und Tierhaltungen

Folgende Tierhaltungen müssen auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert werden:


Damit Ihre Haltung auf der TVD erfasst werden kann, melden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Stelle. 

Für die Hunderegistrierung in der Hundedatenbank AMICUS wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle. Mehr dazu finden Sie unter An- und Abmeldung Hunde.

 

Kennzeichnung von Tieren

  • Klauentiere müssen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein, sodass jedes einzelne Tier identifiziert werden kann. Die Kennzeichnung erfolgt mittels amtlicher Ohrmarken, die von der Firma Identitas AG bereitgestellt werden. Die Verantwortung für das Anbringen der Ohrmarken liegt bei den Tierhaltenden.
  • Equiden müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung darf entweder von Tierärztinnen und Tierärzten oder von Fachpersonen mit einem eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss vorgenommen werden, sofern dieser zur Verabreichung von Injektionen bei Tieren berechtigt.
  • Bienenstände müssen vom Imker gemäss den Vorgaben der zuständigen kantonalen Behörde mit einer Identifikationsnummer versehen werden. Diese Nummer muss von aussen gut sichtbar angebracht sein.
  • Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert werden (siehe An- und Abmeldung Hunde). In der Schweiz dürfen Mikrochips ausschliesslich von Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt werden. 
  • Personen, die mit Papageienvögeln handeln, sind verpflichtet, die Tiere dauerhaft und individuell zu kennzeichnen.
     

Die genauen Bestimmungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter Kennzeichnung.

Bestandeskontrolle

Betriebe mit Klauentieren, Bienen und Aquakulturbetriebe müssen eine Bestandeskontrolle führen.

  • Haltende von Klauentieren sind verpflichtet, ein Verzeichnis über ihre Tiere zu führen. Dieses Verzeichnis muss alle Zu- und Abgänge enthalten. Bei Rindern und Ziegen sind zusätzlich die Kennzeichen sowie Belegungs-, Besamungs- und Sprungdaten zu dokumentieren.
  • Personen, die Geflügel oder Papageienvögel halten und mit ihnen Handel betreiben, müssen eine Bestandeskontrolle führen. Alle Zu- und Abgänge sind in dieser Kontrolle zu erfassen. 
  • Auch wer Bienenvölker hält, kauft, verkauft oder verlegt, ist verpflichtet, eine Bestandeskontrolle zu führen. Diese muss sämtliche Zu- und Abgänge sowie die Standorte der Völker und Verlegedaten enthalten. Für jeden Bienenstand ist ein separates Formular zu verwenden. 
  • Für registrierte Aquakulturbetriebe gilt, dass die Bestandeskontrolle den Herkunfts- und Bestimmungsort der Tiere, Eier und Samen dokumentieren muss. Außerdem sind Anzahl, Artzugehörigkeit, Alter der Tiere sowie die Sterberate aufzuzeichnen.
     

Die genauen Bestimmungen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Tierverkehrsdatenbank (TVD)

Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) ermöglicht die Rückverfolgbarkeit von Nutztieren und unterstützt so die Lebensmittelsicherheit und Seuchenbekämpfung.
Im Auftrag des Bundes betreibt die Identitas AG die TVD und vergibt Ohrmarken zur Kennzeichnung von Klauentieren. Auch Bewegungen von Equiden und Geflügel werden erfasst.

Damit die Daten aktuell bleiben, sind Tierhaltende verpflichtet, ihre Tiere in der TVD zu registrieren und Ereignisse wie Zu- und Abgänge oder Verendungen zu melden. So bleibt der Überblick über Tierbestände jederzeit gewährleistet.

Mehr Informationen und Anleitungen zur Nutzung der TVD finden Sie unter Identitas Startseite.