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Wildtiere und Exoten
Für die Haltung von einigen anspruchsvollen Tierarten (z.B. Frettchen, Grosspapageien, bestimmte Reptilien, etc.) wird eine Haltebewilligung vom Veterinäramt benötigt.
Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Wildtieres oder exotischen Tieres darüber, ob eine Haltebwilligung und/oder Ausbildung dafür notwendig ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter Heim- und Wildtierhaltung.
Beantragung einer Wildtier-Haltebewilligung
Nach Eingang des Gesuchs werden zuerst alle Dokumente und Voraussetzungen zur Haltung des angegebenen Wildtieres geprüft. Anschliessend werden durch eine amtliche Tierärztin oder einen amtlichen Tierarzt folgende Punkte vor Ort geprüft:
- Zustand, Grösse, Standort und Einrichtung des Tiergeheges
- Schutz vor Besuchern, Raubtieren etc.
- Aus- und Weiterbildungsnachweise für die gehaltene Tierart
- Evtl. Klimawerte (sofern bereits soweit eingerichtet)
Sofern die Tiere bereits vor Ort sind und bei den sich wiederholenden Grundkontrollen werden diese zusätzlich auf folgende Punkte geprüft:
- Allgemein-, Pflege- und Nährzustand (bei Verletzungen -> Verletzungsmöglichkeiten?)
- Klima, sofern relevant
- Futter und Wasser
- Hygiene des Geheges
- Beschäftigung und artgerechte Gehegeeinrichtung
Für eine Wildtierhaltebewilligung füllen Sie bitte das Antragsformular rechts in der gelben Box aus.
Freilebende Wildtiere
Das Veterinäramt ist nicht für freilebende Wildtiere wie Rehe, Wildschweine oder Füchse zuständig. Wenden Sie sich hierzu bitte an die zuständige Jagd- bzw. Naturschutzbehörde.
Appenzell Ausserrhoden:
Abteilung Natur und Wildtiere, T: +41 71 353 67 71, natur.wildtiere@ar.ch
Appenzell Innerrhoden:
Amt für Umwelt, T: +41 71 788 93 02, heike.summer@clutterbud.ai.ch