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Gewerblicher Transport und Viehhandel

Tiertransporte unterliegen tierpolizeilichen Vorgaben und müssen die Bestimmungen des Tierschutzes einhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)  sowie in der Broschüre "Tiertransportvorschriften“ in der grünen Box rechts.
 

Gewerbsmässiger Tiertransport

Tiertransporte, die durch Transportunternehmen ausgeführt werden, gelten als gewerbsmässig. Auch ausserhalb solcher Unternehmen kann ein Tiertransport als gewerbsmässig eingestuft werden, wenn eines oder mehrere der folgenden Merkmale erfüllt sind:

  • Privatpersonen oder Unternehmen führen den Transport gegen Barzahlung oder eine andere Gegenleistung durch.
  • Für Tiertransporte wird aktiv geworben, beispielsweise über eine Webseite, Zeitungsinserate, Flyer oder andere Werbemittel, die sich an potenzielle Kundinnen und Kunden richten.
  • Die Transportdienstleistung wird einem unbestimmten Personenkreis angeboten und regelmässig erbracht.
  • Es besteht eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, deren Zweck die Durchführung von Tiertransporten ist.


Viehhandel

Für Mitarbeitende von Viehhandelsunternehmen ist eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung (FBA) vorgeschrieben. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen und bereitet das Transportpersonal auf den fachgerechten und tierschutzkonformen Umgang mit Tieren während des Transports vor.

Weitere Informationen zum Viehandel finden Sie auf Berufe mit Tieren unter Viehhandel.