Inhalt
Wechselschild
Mit einem Wechselschild kann zu einem eingelösten Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug mit dem selben Kontrollschild in Verkehr gesetzt werden.
Sie benötigen vom zusätzlich einzulösenden Fahrzeug
- einen Versicherungsnachweis (wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt)
- Occasionsfahrzeuge: original Fahrzeugausweis (allenfalls mit Fahrzeugprüfungsbericht)
- Neuwagen: Formular 13.20 A
Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder am Kundenschalter abgeben.
Kosten
Einmalig: zusätzlicher Fahrzeugausweis | CHF 50.00 |
Jährliche Wechselschildsteuern: Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge Alle übrigen | CHF 37.00 CHF 132.00 |
Strassenverkehrssteuern fallen nur für das schwerere Fahrzeug an.
LSVA/PSVA: Bei Wechselschildern zwischen Fahrzeugen die der LSVA und der PSVA unterliegen, ist die Abgabe für beide Fahrzeuge zu entrichten. Sind beide Fahrzeuge PSVA pflichtig, wird nur die höhere Abgabe erhoben.
Auflösen von Wechselschildern
Um Wechselschilder aufzulösen benötigen wir den Fahrzeugausweis desjenigen Fahrzeuges, welches ausser Verkehr gesetzt werden soll. Dieser wird annulliert.
Hinweise
Von den Fahrzeugen, für die Wechselschilder erteilt wurden, darf nur jenes in Verkehr gebracht werden, welches das Schild oder das Schilderpaar trägt. Für jedes Fahrzeug ist ein separater Fahrzeugausweis erforderlich.
Ein Wechselschild kann nur für Motorfahrzeuge unter sich oder für Anhänger unter sich bezogen werden. Fahrzeuge müssen auf gleichartige Kontrollschilder eingelöst werden können.
Wechselschilder können höchstens für zwei Fahrzeuge erteilt werden. Wenn alle Fahrzeuge auf dem Wechselschild den Veteranenstatus eingetragen haben, können mehr als 2 Fahrzeuge auf eine Kontrollschildnummer eingelöst werden.
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr