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2011

Gesetz über die Mittel- und Hochschulen

Der Regierungsrat schickt das neu geschaffene Gesetz über die Mittelschulen und die tertiäre Bildung in die Vernehmlassung. Die Bestimmungen zu den Mittelschulen und der tertiären Bildung werden aus dem Schulgesetz gelöst und in eine eigenständige Gesetzgebung überführt. Damit wird ein weiterer Schritt zur Entflechtung der Ausserrhoder Bildungsgesetzgebung vollzogen. Inhaltlich werden die geltenden Bestimmungen weitgehend übernommen.

 

Der Entflechtungsprozess der Ausserrhoder Bildungsgesetzgebung wurde mit der neuen Berufsbildungsgesetzgebung aus dem Jahr 2007 eingeleitet. Mit der Schaffung einer eigenständigen Gesetzgebung für die Mittelschulen und die tertiäre Bildung erfolgt nun ein zweiter Schritt. Künftig werden Schulgesetz und Schulverordnung ausschliesslich Bestimmungen zur Volksschule enthalten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass aus dem Schulgesetz zu einem späteren Zeitpunkt ein Volksschulgesetz werden kann.

 

Inhaltlich werden die heute geltenden Bestimmungen weitgehend übernommen. Neu ist, dass der Kanton Ausbildungsgänge privater Mittelschulen und Bildungseinrichtungen der tertiären Stufe anerkennen kann. Lernende und Studierende können sich dadurch künftig ein besseres Bild vom Stellenwert einer Ausbildung machen. Eine weitere Neuerung betrifft die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an der Kantonsschule Trogen und am Berufsbildungszentrum Herisau. Mit der Umsetzung der Personalgesetzgebung im August 2010 wurde die Maximalbesoldung im August 2010 leicht reduziert. Der Regierungsrat beabsichtigt, das Besoldungsmaximum zu erhöhen und damit die Konkurrenzfähigkeit zu wahren. Schliesslich werden in der neuen Gesetzgebung diverse Präzisierungen und Klärungen vorgenommen, insbesondere auch im Hinblick auf die Organisation und Zuständigkeiten der Kantonsschule Trogen und der kantonalen Behörden.


Steuergesetz, Revision 2013; Ausgleich der kalten Progression und Anpassungen an das Bundesrecht

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Steuergesetzes (StG Rev 13) zur Kenntnis genommen und das Departement Finanzen beauftragt, eine Vernehmlassung durchzuführen.

Die Kantonsratsfraktion "FDP.Die Liberalen" hat im Mai 2010 eine Motion betreffend einem jähr­lichen Ausgleich der kalten Progression bei der Besteuerung der natürlichen Personen eingereicht. An der Sitzung vom 21. Februar 2011 erklärte der Kantonsrat die Motion für erheblich. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, einen Vorschlag für die Änderung des Steuergesetzes auszuarbeiten.

Anlass für die StG Rev 13 ist primär die Motion für einen Ausgleich der kalten Progression. Zusätzlich werden Änderungen des Bundesrechts, welche im kantonalen Steuerrecht nachvollzogen werden müssen, in dieser Revision berücksichtigt. Es geht bei den bundesrechtlich vorgegebenen Anpas­sungen um die Besteuer­ung von Mitarbeiter-Beteiligungen, den steuerlichen Abzug von Kosten für die Drittbetreu­ung der Kinder, Mitglieder­beiträge und Zuwendungen an Parteien und die Steuerbefreiung von konzessionierten Verkehrs­unternehmen.


Gesetz über die Wirtschaftsförderung, Teilrevision

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden unterbreitet Ihnen die Teilrevision des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung. Damit soll einerseits die kantonale Beteiligung an der Neuen Regionalpolitik auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden, andererseits das alte Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete abgelöst werden.

 

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP), die seit Januar 2008 in Kraft ist, unterstützt der Bund Regionen bei der Bewältigung des Strukturwandels. Dank der NRP kann Appenzell Ausserrhoden die Förderung von Innovationsprojekten, die Initiierung und den Aufbau von Projekten aus verschiedenen Bereichen nach Bedarf unterstützen.


Tourismusgesetz, Teilrevision

Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen die Teilrevision des Tourismusgesetzes. Die Teilrevision geht auf eine kantonsrätliche Motion zurück, die der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates erheblich erklärt hat. Herzstück der Vorlage ist der Wegfall der so genannten Förderbedürftigkeit. Nach aktueller Gesetzgebung können Beiträge nur an die Verzinsung von Darlehen gewährt werden, die für die Realisierung des Projektes aufgenommen wurden. Das Gesetz von 1976 wurde bereits in den Jahren 1993 und 2003 teilrevidiert.

Mit der Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, das Tourismusgesetz dahingehend zu ändern, dass auch Beiträge gewährt werden können, wenn die Finanzierung von Bauvorhaben über Eigenkapitalbeschaffung oder den erzielten Cash Flow erfolgt. Mit der Umsetzung dieser Motion werden leistungsstarke, innovative Gastronomiebetriebe gefördert bzw. nicht von der Förderung ausgeschlossen.

Der Regierungsrat wie auch die Kommission Tourismus sind der Ansicht, dass die Bedürftigkeit von Gesuchstellern nicht mehr entscheidend sein darf. Neu sollen auch Projekte Förderbeiträge erhalten können, die das Vorhaben aus selbst erwirtschafteten Mitteln oder Eigenkapital finanzieren.


Finanzhaushaltsgesetz, Totalrevision

Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen das total revidierte Finanzhaushaltsgesetz zur Stellung­nahme. Das Gesetz wurde nach 15 Jahren praktischer Erfahrung im Finanzhaushaltsrecht und im Zusammenhang mit der Einführung des neuen schweizerischen Rechnungslegungsmodels HRM2 überarbeitet. Das Departement Finanzen ist beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.  

Das Gesetz beinhaltet u.a. die Vorgabe eines mittelfristig ausgeglichen Finanzhaushaltes mit einer Schulden­begrenzung, die Neugestaltung von Voranschlag, Kreditwesen und Ausgabenbestimmungen, die Einführung neuer Rechnungs­legungsvorschriften und die Schaffung einer Finanzkontrolle beim Kanton.


Gesetz über eGovernment und Informatik

Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen ein neues Gesetz über eGovernment und Informatik (eGovG) zur Stellungnahme. Das Gesetz ist entstanden aufgrund einer Motion von Kantonsrat Max Koch, welche der Kantonsrat erheblich erklärt und zur Ausarbeitung eines Gesetzes an den Regierungsrat überwiesen hat. Das Departement Finanzen wurde mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt. 

Das Gesetz  beinhaltet die Schaffung eines gemeinsamen Informatikzentrums für den Kanton und die Gemeinden und eine gemeinsame Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben mit einheitlichen Informatik- und Kommunikationsmitteln.


Einteilung und Verzeichnis der Kantonsstrassen

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserroden schickt die neue Einteilung und das Verzeichnis der Kantonsstrassen in die Vernehmlassung. Einzelne Strassen wurden neu eingeteilt, zudem wurden viele Strassen in den letzten Jahren aus dem Kantonsstrassennetz entlassen und an die Gemeinden abgetreten. Mit der Aktualisierung fallen auch die bisherigen drei Strassenklassen weg; neu erfolgt eine Einteilung in Hochleistungsstrassen (HLS), Hauptverkehrsstrassen (HVS), Regionalverbindungsstrassen (RVS) und Lokalverbindungsstrassen (LVS).


Bauverordnung, Teilrevision (Bereich Wärmedämmung und Ausnutzung)

Für energetisches Bauen in Appenzell Ausserrhoden werden die Ausnützungs- und Baumassenziffern als einschränkend empfunden. Um Wärmedämmungen über die Minimalanforderungen hinaus nun nicht mehr zu benachteiligen, schickt der Regierungsrat eine Teilrevision der Bauverordnung im Bereich Wärmedämmung und Ausnutzung in die Vernehmlassung. Der Berechnung der Ausnützungs- und Baumassenziffer soll damit ganz im Sinne der MuKEn ein Aussenmass von 35cm zugrunde gelegt werden. Aussendämmungen, die dieses Mass übersteigen, sollen damit nicht mehr zu Lasten der Ziffern gehen.


Kantonales Geoinformationsgesetz

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat den Entwurf für das kantonale Geoinformationsgesetz zur Vernehmlassung freigegeben. Zusammen mit dem Bundesgesetz über Geoinformation soll das kantonale Gesetz den Bereich der Geoinformation erstmals nach einheitlichen Gesichtspunkten umfassend regeln.


EG zum ZGB, Teilrevision (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)

Mit Beschluss vom 21. September 2010 hat der Regierungsrat vom Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betr. Kindes- und Erwachsenenschutz Kenntnis genommen.

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