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2013

Verordnung zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs, Teilrevision (öV-Initiative)

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat beschlossen, die kantonsrätliche Verordnung zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs teilweise zu revidieren. Die Teilrevision ist direkte Folge der Volksinitiative „Mehr Mitsprache bei der ÖV-Finanzierung“. Gemäss dem neuen und in der kantonsrätlichen Debatte unbestritten gebliebenen Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes soll die Verteilung des Gemeindeanteils auf die einzelnen Gemeinden neu geregelt werden. Die kantonsrätliche Verordnung führt diese Regelung näher aus.


2. Kantonales Strassenbau- und Investitionsprogramm 2015–2018

Die Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt das 2. kantonale Strassenbau- und Investitionsprogramm 2015–2018 in die Vernehmlassung.

Das Programm umfasst 50 Ausbauprojekte, die mehrheitlich mit den Gemeinden vorbesprochen sind. Wichtige Objekte sind etwa der Umbau zur multimodalen Verkehrsdrehscheibe am Bahnhof Herisau, der Ausbau Wald bis Kaien mit einem separaten Rad- und Gehweg oder der Ausbau mit Gehweg ab Ortsende Walzenhausen bis zum Weiler Sonnenberg. Ebenso enthalten sind Gestaltungsprojekte bei den Ortsdurchfahrten Teufen, Schwellbrunn, Urnäsch oder der Werdstrasse in Heiden. Ein weiterer Schwerpunkt soll auf die Radfahrerführung innerorts gelegt werden.


Entlastungsprogramm 2015

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will zusammen mit dem Kantonsrat den Staatshaushalt des Kantons entlasten, um mittelfristig eine wieder ausgeglichene Staatsrechnung gemäss der Vorschrift in Artikel 96 der Kantonsverfassung zu erreichen. Er schickt deshalb ein Entlastungsprogramm 2015 (EP 15) mit verschiedenen Massnahmen in die Vernehmlassung.

Bestimmte Entlastungsmassnahmen (Paket 1 "Politik) bedingen eine Änderung von Gesetzen, andere Massnahmen können in den Voranschlag und den Finanzplan aufgenommen werden. Die gesetzlichen Massnahmen sind nun Gegenstand der Vernehmlassung.


Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz), Totalrevision

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat beschlossen, das Hundegesetz von 1969 total zu revidieren - und schickt den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Das neue Gesetz will eine Verbesserung der Sicherheit und Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung. Erreicht wird dies durch allgemeine Prävention gegen Konflikte mit Hunden, Pflichten für alle Hundehaltenden sowie griffige Massnahmen in Problemfällen.

Der Regierungsrat verfolgt mit dem neuen Hundegesetz die Absicht, den Vollzug des Hundewesens durch Kanton und Gemeinden auch weiterhin mit vernünftigem Aufwand bewältigen zu können. Bis zum 20. September 2013 haben interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zur Totalrevision des Hundegesetzes zu äussern.


Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz), Teilrevision

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt das überarbeitete Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz, BauG) in die Vernehmlassung. Überarbeitet wird es, weil viele Bestimmungen nicht mehr den heutigen Anforderungen und Ansprüchen entsprechen. Mit der Annahme der ersten Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes wird das kantonale Recht zudem an das übergeordnete Recht angepasst.


Gesetz über den Justizvollzug

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt das neue kantonale Gesetz über den Justizvollzug in die Vernehmlassung. Mit dem Gesetz wird dem bisher gesetzgeberisch eher stiefmütterlich behandelten Justizvollzug mehr Gewicht gegeben.

Darin geregelt werden sollen einerseits der Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen und Jugendlichen als Aufgabenbereich der Strafvollzugsbehörden; andererseits die Vollzugseinrichtungen als Institutionen des öffentlichen Rechts, also die Strafanstalt Gmünden und das Kantonale Gefängnis Appenzell Ausserrhoden. Gleichlaufend soll die veraltete kantonsrätliche Verordnung über die Strafanstalt Gmünden aufgehoben - und wo sinnvoll - ins neue Gesetz überführt werden.

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