Inhalt
Ausserhalb der Bauzone
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone bedürfen zusätzlich einer raumplanerischen Bewilligung der Abteilung Raumentwicklung. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Raumentwicklung.
Zulässigkeit
Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen in den Nichtbauzonen richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung und dessen Verordnung (RPG, SR 700 + RPV, SR 700.1). In der Landwirtschaftszone sind grundsätzlich landwirtschaftliche Ökonomiegebäude respektive Bauten als bäuerlicher Dauerwohnraum zonenkonform.
Gestaltung
In Appenzell Ausserrhoden wird dem Wert der Streusiedlung und der guten Einfügung von Anlagen in die Landschaft eine grosse Bedeutung beigemessen. Gute Gestaltung verbindet Tradition, zukunftsgerichtete Zweckmässigkeit und Ästhetik miteinander.
Folgende Broschüren geben Hinweise zur Pflege der ausserrhoder Baukultur und können bei der Materialzentrale@clutterar.ch bestellt werden oder stehen hier als Download bereit.