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Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF)

Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF)

Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF) übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden bestehen für DAF - bis auf die bundesrechtliche Meldepflicht - keine weiteren Vorgaben.

In Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Kantone Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen sowie allen DAF mit Sitz in diesen Kantonen wurde die «Basisqualität für Familienplatzierungsorganisationen» erarbeitet. Sie bildet Kriterien zur Qualitätsbeurteilung der DAF ab.

DAF mit Sitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden

DAF mit Sitz im Kanton Thurgau

Zusätzliche Informationen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 60
Öffnungszeiten
Mo-Do: 08:00 - 12:00/13.30 -17.00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 /13.30 -16.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit (vorübergehend)
Mo bis Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über das Kontaktformular und über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).

Erreichbarkeit über die Festtage

Die KESB ist über die Festtage vom 24. Dezember 2025 bis und mit 4. Januar 2026 geschlossen. Während dieser Zeit können Sie die KESB in dringenden Fällen, in denen sofortiger Handlungsbedarf besteht, via Notrufzentrale der Kantonspolizei unter +41 71 343 66 66 erreichen. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder erreichbar.