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Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF)
Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF)
Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF) übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden bestehen für DAF - bis auf die bundesrechtliche Meldepflicht - keine weiteren Vorgaben.
In Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Kantone Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen sowie allen DAF mit Sitz in diesen Kantonen wurde die «Basisqualität für Familienplatzierungsorganisationen» erarbeitet. Sie bildet Kriterien zur Qualitätsbeurteilung der DAF ab.
DAF mit Sitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden
DAF mit Sitz im Kanton St.Gallen
DAF mit Sitz im Kanton Thurgau
Zusätzliche Informationen
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die KESB ist am Auffahrtsdonnerstag, 29. Mai 2025 und Freitag, 30. Mai 2025 geschlossen. Während dieser Zeit können Sie die KESB in dringenden Fällen, in denen sofortiger Handlungsbedarf besteht, via Notrufzentrale der Kantonspolizei unter +41 71 343 66 66 erreichen. Ab Montag, 2. Juni 2025 sind wir wieder wie bisher erreichbar.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).