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Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF)

Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF)

Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF) übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden bestehen für DAF - bis auf die bundesrechtliche Meldepflicht - keine weiteren Vorgaben.

In Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Kantone Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen sowie allen DAF mit Sitz in diesen Kantonen wurde die «Basisqualität für Familienplatzierungsorganisationen» erarbeitet. Sie bildet Kriterien zur Qualitätsbeurteilung der DAF ab.

DAF mit Sitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden

DAF mit Sitz im Kanton Thurgau

Zusätzliche Informationen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 60
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).