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Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF)
Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF)
Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF) übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden bestehen für DAF - bis auf die bundesrechtliche Meldepflicht - keine weiteren Vorgaben.
In Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Kantone Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen sowie allen DAF mit Sitz in diesen Kantonen wurde die «Basisqualität für Familienplatzierungsorganisationen» erarbeitet. Sie bildet Kriterien zur Qualitätsbeurteilung der DAF ab.
DAF mit Sitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden
DAF mit Sitz im Kanton St.Gallen
DAF mit Sitz im Kanton Thurgau
Zusätzliche Informationen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).
Erreichbarkeit über die Festtage
Die KESB ist über die Festtage vom 24. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen. Während dieser Zeit können Sie die KESB in dringenden Fällen, in denen sofortiger Handlungsbedarf besteht, via Notrufzentrale der Kantonspolizei unter +41 71 343 66 66 erreichen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder erreichbar.