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Hunde
Hunde sind Teil unserer Gesellschaft. Daher ist es wichtig, dass mit ihnen verantwortungsbewusst und korrekt umgegangen wird. Die Verantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter steht dabei besonders im Zentrum.
Seitens Gesetzgeber wird das Halten von Hunden durch die Bestimmungen der eidgenössischen Tierseuchen- und Tierschutzgesetzgebung, sowie die kantonalen Hundegesetze im Detail geregelt.
Informationen rund um Hunde, deren Anschaffung und Haltung finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter Hunde halten und auf der Webseite des Veterinäramts unter Informationsmaterial zu Hunden.
Zusätzliche Informationen
Vorgaben
Appenzell Ausserrhoden
- Hundegesetz (HuG, bGS 525.1)
- Hundeverordnung (HuV, bGS 525.11)
- Informationsbroschüre zur Haltung von Hunden