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Hundesteuer

In Appenzell Ausserrhoden werden die jährlichen Hundesteuern gemäss den Angaben in der Hundedatenbank AMICUS durch das Veterinäramt erhoben und per Post zugestellt. In Appenzell Innerrhoden werden die Hundesteuern durch die Bezirksverwaltungen erhoben.

Steuerbetrag Appenzell Ausserrhoden

  • Die jährliche Hundesteuer beträgt Fr. 120.- pro Hund. Für jeden weiteren Hund desselben Halters Fr. 240.-.
  • Das Veterinäramt erhebt die Steuern gemäss Angaben der Hundedatenbank AMICUS und stellt diese per Post zu.
  • Steuerbeträge von weniger als Fr. 10.- werden weder erhoben noch zurückerstattet. 

Rückerstattung Hundesteuer Appenzell Ausserrhoden

  • Wird ein Hund während des Jahres weitergegeben oder verstirbt er, kann die zu viel bezahlte Hundesteuer rückerstattet werden.
  • Beim Wegzug aus dem Kanton erfolgt keine Rückerstattung.
  • Das Formular zur Rückerstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach Weitergabe oder des Versterbens des Hundes beim Veterinäramt eingereicht werden.
  • Das Formular dazu können Sie rechts in der gelben Box ausdrucken oder gleich hier online ausfüllen. 

Steuerbefreiung Appenzell Ausserrhoden

  • Von der Hundesteuer befreit sind Hunde, die in der Steuerperiode nachweislich als Nutzhunde im Einsatz stehen.
  • Der Nachweis für die Steuerbefreiung ist dem Veterinäramt bei der Anmeldung des Hundes und in den Folgejahren bis spätestens zum 31. Januar des Steuerjahres unaufgefordert einzureichen.
  • Das Formular dazu können Sie rechts in der gelben Box ausdrucken.

Folgende Hunde sind steuerbefreit. Ein Nachweis ist zu erbringen:

Such- und Rettungshunde von REDOG

Als Nachweis gilt ein jährliches Attest von REDOG über die Einsatzfähigkeit und -bereitschaft des Hundes.

Lawinen- und Geländesuchhunde der Alpinen Rettung Schweiz (ARS)

Als Nachweis gilt ein jährliches Attest der ARS über die Einsatzfähigkeit und -bereitschaft des Hundes.

Assistenzhunde

Als Nachweis gilt eine gültige fachärztliche Verordnung und die Bestätigung, dass die Ausbildungsstelle durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI) zertifiziert ist. 

Schweisshunde

Als Nachweis gilt die Bestätigung einer bestandenen Schweissprüfung auf der 1000 Meter Fährte und der Eintrag im aktuellen Verzeichnis der Schweisshundeführer des Patentjägervereins Appenzell Ausserrhoden. 

Diensthunde (Einsatz Armee, Grenzwachtkorps, Polizei)

Als Nachweis gilt eine jährliche Bescheinigung der Einsatzorganisation über die Einsatzfähigkeit und -bereitschaft des Hundes.

Herdenschutzhunde

Als Nachweis gilt eine jährliche Bescheinigung als vom Bund oder Kanton anerkannter Herdenschutzhund.

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55

Luana Eckardt

Sachbearbeiterin Hundekontrolle
T: +41 71 353 67 62

Martin Frommenwiler

Sachbearbeiter Hundekontrolle
T: +41 71 353 67 54