Inhalt
Schlacht- und Zerlegebetriebe
Schlachttiere müssen in bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Diese Schlachtbetriebe und auch die Zerlegebetriebe, in denen die Schlachtkörper anschliessend weiterverarbeitet werden, werden vom Veterinäramt bewilligt und regelmässig kontrolliert.
Ebenfalls ist das Veterinäramt für die Schlachttieruntersuchung und die Fleischkontrolle zuständig.
Mehr zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie den spezifischen Anforderungen dazu finden Sie auf der Homepage des BLV.
Zusätzliche Informationen
Dokumente und Formulare
Vorgaben
Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle vom 16. Dezember 2016 (VSFK, SR 817.190)
Verordnung des EDI über die Hygiene beim Schlachten vom 23. November 2005 (VHyS, SR 817.190.1)
Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten vom 8. November 2021 (VTSchS, SR 455.110.2)
Kontrollhandbuch für amtliche Kontrollen in Schlachtbetrieben
Appenzell Ausserrhoden
Kantonale Verordnung über die Fleischkontrolle vom 18. November 1996 (FKV, bGS 815.13)
Verordnung über Entschädigungen und Abgaben im Veterinärwesen vom 31.05.2016 (VEAV, bGS 925.321)
Appenzell Innerrhoden
Kantonale Verordnung über die Fleischhygiene vom 24. Februar 1997 (VFH, bGS 817.210)