Inhalt

Schlacht- und Zerlegebetriebe

Schlachttiere müssen in bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Das Veterinäramt ist dabei für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständig. 

Die Vorgaben, wie auch die ab dem 1. Februar 2026 geltende Weisung des Veterinäramts finden Sie nebenstehend. 

Schlacht- wie auch grössere Zerlegebetriebe werden vom Veterinäramt bewilligt und regelmässig kontrolliert. Mehr Informationen zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie den spezifischen Anforderungen dazu finden Sie auf der Homepage des BLV.