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Ausstellungen / Märkte / Sömmerung

Wenn viele Tiere aus unterschiedlichen Betrieben zusammen kommen, können vorhandene Tierseuchen verschleppt werden. Die Tierseuchengesetzgebung regelt daher die tierseuchenpolizeilichen Anordnungen sowie die Aufzeichnungen und Kontrollen des Tierverkehrs auf Märkten, bei Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen mit Tieren sowie für die Sömmerung. Dies gilt für Schauen und Märkte mit Nutztieren (z.B. Viehschau) ebenso wie für Veranstaltungen mit Heimtieren (z.B. Kleintierausstellung).

Meldung und Bewilligung

Sämtliche Schauen und Ausstellungen mit Tieren müssen vorgängig dem Veterinäramt gemeldet werden.

Dauern Anlässe länger als einen Tag oder besitzen sie überregionale Bedeutung, so müssen sie vom Veterinäramt bewilligt werden.

Sollten Sie eine bewilligungspflichtige Ausstellung planen, so setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Veterinäramt in Verbindung.

Sömmerungsvorschriften

Die Sömmerungsvorschriften 2024 finden Sie in der grünen Box rechts.