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Bewilligungspflichtiger Umgang mit Tieren

Wer künstliche Besamungen bei Nutztieren durchführen möchte, braucht eine Bewilligung des Veterinäramts. Ebenfalls bewilligungspflichtig ist der Viehhandel.

Mehr dazu finden Sie unter "Arbeiten mit Tieren".

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55