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FAQ rotes/drittes Kontrollschild
Wann braucht es am Heck- bzw. Veloträger ein Kontrollschild?
- Sobald das hintere Kontrollschild des Fahrzeugs durch den Heckträger verdeckt wird, muss der Träger ein Kontrollschild tragen. Ob das originale weisse Kontrollschild ummontiert oder ein zusätzliches rotes angebracht wird, spielt dabei keine Rolle.
Verwendung
- Das Kontrollschild für Heckträger ist eine Kopie des hinteren weissen Hauptschildes und hat, um Missbrauch zu verhindern, eine rote Grundfarbe und keine eigenständige rechtliche Bedeutung. Es darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden. Ohne entsprechendem weissen Hauptschild hat das rote Schild keine Gültigkeit.
Ein drittes, rotes Kontrollschild wird nicht zwingend benötigt
- Das dritte (rote) Kontrollschild zu verwenden ist freiwillig. Mit dem dritten Kontrollschild entfällt lediglich das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger.
Verwendung im Ausland
- Die Verwendung des dritten (roten) Kontrollschilds im Ausland richtet sich nach dem jeweiligen ausländischen Recht. Achten Sie darauf, sich vor der Ausreise aus der Schweiz zu erkundigen.
- Eine aktuelle Liste der Länder, welche gemäss dem ASTRA das rote Schild akzeptieren, finden Sie unter folgendem Link
https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/fahrzeuge-emissionen/drittes-kontrollschild-velotraeger.html
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
Landsgemeindeplatz 5
9043
Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
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