Inhalt
2012
Kantonsverfassung, Teilrevision (Reform der Staatsleitung)
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will die Staatsleitung des Kantons reformieren und schickt entsprechende Vorschläge für eine Teilrevision der Kantonsverfassung in die Vernehmlassung. Ziel ist, Kantons- und Regierungsrat als staatsleitende Institutionen zu stärken. Die wichtigsten Reformen betreffen die Organisation von Kantons- und Regierungsrat, die Wahrnehmung der Aussenbeziehungen des Kantons sowie die Neuformulierung des Grundsatzes der Gewaltenteilung. Für Einzelheiten zur Vorlage sei auf den erläuternden Bericht verwiesen. Da die Vorlage wichtige Verfassungsfragen behandelt, fordert der Regierungsrat die ganze Bevölkerung explizit auf, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen.
Weinbauverordnung (AOC-Verordnung)
Der Reglerungsrat hat vom Entwurf einer kantonalen Weinverordnung Kenntnis genommen und das Departement Volks- und Landwirtschaft ermächtigt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Für Einzelheiten zur Vernehmlassungsvorlage wird auf den erläuternden Bericht verwiesen.
Gesetz über die Pensionskasse AR
Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen ein neues Pensionskassengesetz (PKG) zur Stellungnahme. Anlass für das neue Gesetz ist die Änderung des Bundesrechts. Am 17. Dezember 2010 hat die Bundesversammlung der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 17. Dez. 2010 (BVG, SR 831.40) zugestimmt.
Die Änderung von Art. 48 Abs. 2 BVG verlangt, dass die Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlicher Körperschaften (VEörK) bis zum 31.12.2013 rechtlich, organisatorisch und finanziell verselbständigt werden. Die Verselbständigung stellt eine Angleichung an die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen dar.
Heute wird die Pensionskasse AR durch eine Verordnung des Kantonsrates vom 30. Oktober 2006 (PKVO, bGS 142.213) geregelt und durch die paritätisch zusammengesetzte Verwaltungskommission (Arbeitgeber / Arbeitnehmer) geführt. Neu soll ein Gesetz die Rahmenbedingungen für die Pensionskasse AR regeln und ein Reglement der Verwaltungskommission als oberstem Organ der Pensionskasse die Ausgestaltung festlegen. Eine Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, im Rahmen eines vorgegebenen Grundkonzeptes einen Entwurf für ein neues Pensionskassegesetz zu erarbeiten.
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen, Teilrevision (Selbständigerwerbende)
Der Regierungsrat hat vom Entwurf für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen Kenntnis genommen und das Departement Inneres und Kultur ermächtigt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Für Einzelheiten zur Vernehmlassungsvorlage wird auf den erläuternden Bericht verwiesen.
Zusätzliche Informationen
Kantonskanzlei
13.30 - 17.00 Uhr