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2026

5. kantonales Strassenbau- und Investitionsprogramm 2027-2030

Der Regierungsrat hat am 10. März 2026 den Entwurf des 5. kantonalen Strassenbau- und Investitions-programms 2027–2030 verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.

Mit diesem Programm bezeichnet der Regierungsrat alle Neu- und Ausbauvorhaben, die in der Programmperiode ausgeführt werden sollen. Nicht aufgelistet sind bauliche Unterhaltsmassnahmen wie Belagssanierungen, Instandstellung von Bachdurchlässen und ähnliche Vorhaben. Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Vor Erlass des Strassenbauprogramms sind die Betroffenen sowie allfällige weitere Interessierte anzuhören.

Das 5. kantonale Strassenbau- und Investitionsprogramm 2027–2030 legt den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Veloinfrastruktur. Die Objektliste basiert auf dem Zustand vor Ort, dem kantonalen Richtplan, den verkehrlichen Bedürfnissen, den beantragten Massnahmen im Agglomerationsprogramm St. Gallen-Bodensee der 4. und 5. Generation, den Unfallauswertungen der Kantonspolizei sowie den Planungen und Vorgaben von Gemeinden und Dritten.

Mehrere Objekte umfassen den Umbau bestehender Strassenquerschnitte zu Rad- und Gehwegen im Zweirichtungsverkehr, so etwa zwischen Herisau und Schachen, Waldstatt und Schönengrund oder zwischen Teufen und Speicher. Weiter vorgesehen sind Verbesserungen im Schwänli Herisau oder zwischen Gais und Appenzell. Andere grössere Vorhaben sind die Umgestaltung der Werdstrasse in Heiden, die neue Brückenverbindung zwischen Speicherschwendi und Rehetobel oder das Schliessen der Lücke in der Langsamverkehrsinfrastruktur von der Gemeindegrenze Waldstatt im Murbachrank nach Urnäsch. Die Randbedingungen und Vorgaben wurden bestmöglich in Übereinstimmung gebracht. Alle Ausbauten sind den Standortgemeinden mindestens als Vorhaben oder bereits als Projekt bekannt. Der regionale Ausgleich ist sichergestellt.

Die Finanzierung erfolgt wie gewohnt über die Strassenrechnung. Nach der Vernehmlassung wird der Regierungsrat die Investitionen im Strassenbau mit Blick auf die langfristige Finanzplanung und auf das laufende Entlastungsprogramm 2025+ nochmals priorisieren. Ihm ist es ein Anliegen, den Kanton auch bei der angespannten Finanzsituation verkehrlich voranzubringen und bei der Werterhaltung des Kantonsstrassennetzes Kontinuität zu zeigen. Gleichzeitig muss auch dieser Bereich seinen Beitrag zu den Entlastungsmassnahmen leisten.


Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR); Transformationsprojekt

Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden verabschiedet und das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, eine Vernehmlassung durchzuführen.

Der Regierungsrat verfolgt mit der Teilrevision des SVARG das Ziel, die spitalmedizinische Grundversorgung in Appenzell Ausserrhoden langfristig qualitativ hochstehend und finanziell tragbar zu sichern. Die Schweizer Spitallandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Auch die Ostschweiz ist stark betroffen. Treiber dafür sind die Ambulantisierung, der Fachkräftemangel, hohe Investitionen sowie steigende regulatorische Vorgaben. Diese Entwicklungen erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf Spitäler. Kleinere Regionalspitäler sind besonders betroffen. In seiner heutigen Struktur stösst der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) an Grenzen und finanzielle Beteiligungen sind nicht möglich. Das schränkt die Handlungsfähigkeit des Spitalverbunds ein, erschwert die Weiterentwicklung und gefährdet langfristig dessen Fortbestand. Kern der Vorlage ist daher, dem Akutspital Herisau und dem Psychiatrischen Zentrum AR (PZA) unternehmerische Flexibilität zu ermöglichen.


Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsstellengesetz; OmbG)

Der Regierungsrat hat am 20. Januar 2026 den Entwurf für ein neues Gesetz über die Ombudsstelle behandelt und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.

Mit der neuen Kantonsverfassung vom 30. November 2025 wird in Art. 119 die verfassungsrechtliche Grundlage für eine verwaltungsunabhängige Ombudsstelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden geschaffen. Damit erhält der Gesetzgeber implizit den Auftrag, ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten, in dem die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Ombudsstelle festgelegt werden. Im OmbG werden im Wesentlichen die Aufgaben und der Wirkungsbereich definiert sowie das Verfahren vor der Ombudsstelle geregelt. Weiter enthält das Gesetz institutionelle Bestimmungen zur Ombudsstelle selbst, wie etwa über die Wahl der Ombudsperson oder die gemeinsame Finanzierung durch Kanton und Gemeinden.


Gesetz über Gemeindefusionen (GFG)

Der Regierungsrat hat am 4. November 2025 den Entwurf für ein neues Gesetz über Gemeindefusionen behandelt und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.

Mit der am 26. November 2023 in Kraft getretenen Teilrevision der Kantonsverfassung (KV) und dem neuen Art. 101bis KV wurde der Gesetzgeber beauftragt, Näheres zur Fusion von Gemeinden im Gesetz zu regeln. Der neue Art. 101bis KV hält ebenfalls fest, dass der Kanton administrative und finanzielle Unterstützung an Gemeinden leistet, die sich zusammenschliessen wollen. Die Einzelheiten, insbesondere Ausmass und Zeitpunkt der Unterstützung, sind durch den Gesetzgeber festzulegen. Der Verfassungsauftrag wird durch den Erlass eines Gesetzes über Gemeindefusionen umgesetzt. Dieses Gesetz enthält sowohl Bestimmungen zum Verfahren für Gemeindefusionen als auch Bestimmungen zur administrativen und finanziellen Förderung durch den Kanton.


Verordnung des Kantonsrates über die Entlastung des Staatshaushalts

Der Regierungsrat hat am 25. November 2025 den Entwurf der Verordnung des Kantonsrates über die Entlastung des Staatshaushalts verabschiedet und das Departement Finanzen beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.

Die Vorlage hat in erster Linie zum Ziel, einen ausgeglichenen Staatshaushalt bzw. eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzlage des Kantons herbeizuführen. Sie ist Teil des vom Regierungsrat beschlossenen und vom Kantonsrat unterstützten Entlastungsprogramms 2025+ (EP25+). Es werden Anpassungen in der Besoldungsverordnung (BVO; bGS 142.211) sowie in der Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (bGS 731.31) vorgeschlagen.

Um das angestrebte Ziel des EP25+ zu erreichen, wird gleichzeitig mit der vorliegenden Vernehmlassung die Vernehmlassung zur Änderung formeller Gesetze eröffnet. Dazu wird separat eingeladen.


Gesetz über die Entlastung des Staatshaushalts

Der Regierungsrat hat am 25. November 2025 den Entwurf des Gesetzes über die Entlastung des Staatshaushalts verabschiedet und das Departement Finanzen beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.

Die Vorlage hat in erster Linie zum Ziel, einen ausgeglichenen Staatshaushalt bzw. eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzlage des Kantons herbeizuführen. Es ist Teil des vom Regierungsrat beschlossenen und vom Kantonsrat unterstützten Entlastungsprogramms 2025+ (EP25+). Es werden Anpassungen im Personalgesetz (PG; bGS 142.21), im Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz; bGS 146.1), im Tourismusgesetz (TG; bGS 955.21) und im Steuergesetz (bGS 621.11) vorgeschlagen.

Um das angestrebte Ziel des EP25+ zu erreichen, wird gleichzeitig mit der vorliegenden Vernehmlassung die Vernehmlassung zu Änderungen von kantonsrätlichen Verordnungen eröffnet. Hierzu wird separat eingeladen.


Kantonales Energiekonzept 2026-2035

Der Regierungsrat hat am 11. November 2025 den Entwurf des kantonalen Energiekonzeptes 2026–2035 verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.

Das Energiegesetz von Appenzell Ausserrhoden verpflichtet den Regierungsrat, die kantonale Energiepolitik zu planen. Dazu diente das Energiekonzept 2017–2025. Nun soll ein neues Energiekonzept das bestehende ablösen und inhaltlich an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Das vorliegende Energiekonzept soll dem Kanton als Richtschnur für die energiepolitische Arbeit der nächsten zehn Jahre dienen.

Die Zielsetzungen des Konzepts berücksichtigen die kantonalen Gegebenheiten und orientieren sich an der Energiestrategie 2050 des Bundes. Dabei gilt es den neuen nationalen Bestimmungen im Klima- und Energiebereich Rechnung zu tragen. Das Energiekonzept besteht aus einem Hauptteil mit den «Hauptzielen, Strategien und Teilzielen», einem Anhang 1 mit der «Erfolgskontrolle zum Energiekonzept 2017–2025» sowie einem Anhang 2 mit den «Massnahmen» zur Erreichung der Ziele. Die Vernehmlassung bezieht sich ausschliesslich auf den Hauptteil und den Anhang 2 mit den Massnahmen.


Kantonsratsgesetz (KRG) und Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR); Teilrevision (digitale Transformation)

Das Büro des Kantonsrats hat am 9. Februar 2026 die Entwürfe für eine Teilrevision des Kantonsratsgesetzes (KRG) sowie der Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) behandelt und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.

Das KRG und die GO KR sind seit dem 1. Juni 2019 ohne wesentliche Änderungen in Kraft. In den letzten Jahren hat sich in einigen Punkten Anpassungsbedarf ergeben. Hauptthemen der vorliegenden Revision sind die Digitalisierung, die Optimierung des Ratsbetriebs sowie die Entschädigungen der Ratsmitglieder.

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