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Sonderabfälle
Sonderabfälle sind Abfälle, die nicht der Kehrichtsammlung übergeben werden dürfen. Die Gemeinden sorgen für eine geeignete Infrastruktur oder organisieren regelmässig Sammlungen zur Entsorgung dieser Abfälle. Inhaberinnen und Inhaber von Sonderabfällen müssen diese entweder an ein zur Entgegennahme berechtigtes Entsorgungsunternehmen oder der Gemeindesammelstelle übergeben. Einige Abfälle (z.B. Batterien, Medikamente, Farben, etc.) können auch bei den entsprechenden Detailhändler abgegeben werden. Sonderabfälle sind unvermischt abzugeben.
Weitere Informationen
Zum Sonderabfall zählen:
- Altmedikamente
- Chemikalienreste
- Farben, Klebstoffe, Lacke
- Fotochemikalien
- Holzschutzmittel
- Säuren und Laugen
- Lösemittel
- Pestizide
- Spraydosen
- Reinigungsmittel
- Quecksilber (z.B. Thermometer)
Abgabe von Sonderabfällen aus Haushalten
Sonderabfall aus Haushalten und Kleingewerbe kann bis 25 kg pro Jahr gratis bei der Gemeindesammelstelle respektive bei der jährlichen Sonderabfallsammlung abgegeben werden. Grössere Mengen bis maximal 150 kg müssen vollständig gemäss Tarif bezahlt werden.
Die Sonderabfälle sollten möglichst in den Originalgebinden abgegeben werden. Sie dürfen nicht mit anderen Abfällen gemischt werden.
Den Gemeinden ist es freigestellt, weitere Abfallarten wie z.B. mineralische Öle, Speiseöle, Batterien, Elektroschrott etc. entgegenzunehmen.
Im Abfallkalender Ihrer Gemeinde finden Sie detaillierte Informationen zu den Sammlungen in Ihrer Gemeinde.
Feuerlöscher müssen über den Händler oder die Feuerwehr entsorgt werden.
Grundsätzlich besteht für private Endverbraucher auch die Möglichkeit, Sonderabfälle entweder beim Hersteller oder Händler zurückzugeben.
Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton
Gemeindeaufgaben
- Organisation und Finanzierung eines Sammelmobils oder einer regelmässigen Sammlung in einem geeigneten Raum
Kantonsaufgaben
- Überprüfung der Triage der gesammelten Abfälle bei Sammlungen ohne Sammelmobil
- Bewirtschaftung eines kantonalen Abfallfonds
- Organisation von Weiterbildungen für die zuständigen Gemeindemitarbeiter
Allgemeine Publikationen
BAFU-Vollzugshilfe über den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen in der Schweiz |
Vollzugshilfen für Gemeinden
Zusätzliche Informationen
Sekretariat eingeschränkt erreichbar
Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.
Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.