Inhalt

Bodenschutz in der Landwirtschaft

Das Appenzellerland ist geprägt von fruchtbaren Böden für den Futterbau. Diese bilden die Grundlage für unsere Landwirtschaft. Durch die Hanglagen und durch die hohen Niederschläge sind die Böden aber auch empfindlich für Verdichtungen und Erosion.

Schutz vor Erosion und Verdichtung

Die Pflicht zur Vermeidung von Verdichtung und Erosion obliegt den Bewirtschaftenden. Durch eine geeignete Bewirtschaftungsweise, insbesondere durch sorgfältige Beweidung und sorgfältiges Befahren kann die Bodenfruchtbarkeit langfristig gesichert werden.

Die Sanierung von Bodenverdichtung ist im Grünland kaum realisierbar, und es ist mit verminderten Schnittnutzungen zu rechnen. Umso wichtiger ist die Vorsorge.

Leichte Fahrzeuge und angepasste Bereifung (Doppelbereifung, reduzierter Reifendruck) verringern den Bodendruck und die Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit durch Verdichtung.

Die Verdichtungsgefährdung hängt auch entscheidend von der Bodenfeuchte ab. Je trockener ein Boden ist, umso tragfähiger ist er. Abgetrocknete Böden sind tragfähiger und weniger anfällig auf Verdichtung. Hinweise auf die aktuelle Bodenfeuchte von ausgewählten Standorten in der Ostschweiz finden sich unter www.bodenfeuchte-ostschweiz.ch.

Bodenverbesserung - ein schwieriges Unterfangen

Unsere fruchtbaren Böden sind über tausende Jahre entstanden. Durch falsche Eingriffe kann die Fruchtbarkeit nachhaltig geschädigt oder ganz zerstört werden. Eingriffe in die Struktur und den natürlichen Aufbau der Böden ist deshalb mit grosser Zurückhaltung und falls nötig mit grosser Sorgfalt vorzunehmen.

Terrainveränderungen zur besseren Befahrbarkeit gelten nicht als Bodenverbesserungen. Diese müssen zu einer nachhaltigen Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzungseignung oder zur Behebung von Bodenschäden von früheren menschlichen Eingriffen oder von Naturereignissen führen.

Bodenverbesserungen sind bewilligungspflichtig. Dafür ist ein Sanierungskonzept mit Beschreibung der Probleme, des Istzustandes und der Ziele sowie der klaren Arbeitsabläufe notwendig.

Terrainveränderungen oder Bodenumlagerungen zur Bodenverbesserung sind kritische Eingriffe in die Bodenfruchtbarkeit, bei denen nur durch sorgfältige Planung und Ausführung langfristige Bodenschäden vermieden werden können. Wichtige Grundsätze sind im Merkblatt Rekultivierung in der Landwirtschaft beschrieben.

Zur Vermeidung von Verdichtungen und weiteren Strukturschäden im Boden dürfen die Erdarbeiten nur bei abgetrocknetem Boden erfolgen. Die eingesetzten Maschinen sind auf die Belastbarkeit des Bodens abzustimmen.

Frisch geschüttete Böden sind sehr instabil und empfindlich für Verdichtung und Verschlämmung. Deshalb ist die Bewirtschaftung in den Folgejahren stark eingeschränkt, insbesondere ist die Beweidung in den ersten drei Jahren nicht erlaubt.

Allgemeine Publikationen

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35