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Fischerei
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist gemäss der Kantonsverfassung alleiniger Inhaber des hoheitsrechtlichen Fischereiregals. Somit steht ihm das alleinige Recht zum Fang von Fischen, Krebsen und Fischnährtieren im Rahmen des Bundesgesetzes über die Fischerei zu. Gestützt auf diese Grundlage und in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die Fischerei regelt die kantonale Fischereiverordnung das Fischereiwesen.
Themenbereiche
Zusätzliche Informationen
Sekretariat eingeschränkt erreichbar
Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.
Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.