Inhalt
Fischereiverwaltung und Fischereiaufsicht
Fischereiverwaltung
Die Fischereiverwaltung ist zuständig für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Fischereigesetzgebung. Die Hauptaufgaben sind:
- Lebensraum- und Artenschutz
- Fischereirechtliche Bewilligung von technischen Eingriffen
- Fischereiaufsicht
- Ausgabe der Fischereipatente
- Führung der Besatz- und Fangstatistik
- Information der Fischer/innen
Fischereiaufsicht
Der kantonale Fischereiaufseher wird durch den Regierungsrat gewählt und ist für die fischereirechtlichen Belange an den Gewässern zuständig. Die Hauptaufgaben sind:
- Beratende Funktion und Abfischen bei Gewässerbaustellen
- Koordination der Besatzmassnahmen
- Überwachung der Befolgung der Fischereivorschriften
- Aufnahmen bei Fischsterben
Antrag fischereirechtliche Bewilligung
Eingriffe in die Gewässer, ihren Wasserhaushalt oder ihren Verlauf sowie Eingriffe in die Ufer und den Grund von Gewässern brauchen eine Bewilligung der für die Fischerei zuständigen kantonalen Behörde (fischereirechtliche Bewilligung), soweit sie die Interessen der Fischerei berühren können. Kleinräumige Eingriffe für den Gewässerunterhalt sind dem Amt für Umwelt vorgängig zu melden (Situation, Bilder, Skizze / Plan der vorgesehenen Massnahme). Das Amt für Umwelt stellt dafür ein Formular zur Verfügung und steht bei Fragen gerne zur Verfügung.
► zum Formular