Inhalt

Fischereiverwaltung und Fischereiaufsicht

Fischereiverwaltung

Die Fischereiverwaltung ist zuständig für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Fischereigesetzgebung. Die Hauptaufgaben sind:

  • Lebensraum- und Artenschutz
  • Fischereirechtliche Bewilligung von technischen Eingriffen
  • Fischereiaufsicht
  • Ausgabe der Fischereipatente
  • Führung der Besatz- und Fangstatistik
  • Information der Fischer/innen


Fischereiaufsicht

Der kantonale Fischereiaufseher wird durch den Regierungsrat gewählt und ist für die fischereirechtlichen Belange an den Gewässern zuständig. Die Hauptaufgaben sind:

  • Beratende Funktion und Abfischen bei Gewässerbaustellen
  • Koordination der Besatzmassnahmen
  • Überwachung der Befolgung der Fischereivorschriften
  • Aufnahmen bei Fischsterben

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.