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Lärm

Ein erheblicher Teil der Bevölkerung fühlt sich durch Lärm belästigt, was zur einer Verminderung der Lebensqualität führt. Lärm gehört zu den äusseren Umwelteinflüssen und wirkt als solcher wie Luft- und Gewässerverschmutzung, aber auch wie Geruchsbelästigung negativ auf das Wohlbefinden des Menschen.

Die grösste Lärmquelle ist der stetig wachsende Strassenverkehr. Weitere Lärmquellen sind der Eisenbahn- und Flugverkehr, der Baulärm, Schiessanlagen sowie Lärm aus Alltagsaktivitäten (Nachbarschaftslärm, Musik, Hundegebell, etc.).

Lärm ist eine typische Begleiterscheinung unserer heutigen Lebensweise. Der Schutz vor übermässigem Lärm und das Bewahren von Ruheinseln und Ruhemomenten sind daher immer wichtiger und wertvoller.

Die Lärmschutzfachstellen der Kantone bieten mit lärm.ch ein umfassendes Portal zum Thema Lärm.

Allgemeines

Lärm ist ein subjektiver Begriff. Der einzelne Mensch entscheidet für sich, was er als Lärm empfindet. Nicht jedes Geräusch wird von allen gleich wahrgenommen. Aus diesem Grund ist Lärm direkt nicht messbar. Messbar hingegen ist der Schall. Schall ist ein physikalischer Begriff und also frei von subjektiven Wertungen. Daraus folgt, dass Lärm indirekt als Schalldruck gemessen wird.

Da Lärm subjektiv empfunden wird, wird er auch so beurteilt. Die Entscheidung, ob ein Schallereignis lärmig ist oder nicht, wird weder im Ohr noch mit dem Messgerät gefällt, sondern im Gehirn. Je nach Einstellung zur Geräuschquelle, nach Laune, Alter usw. wird ein und dasselbe Geräusch als störend, neutral oder gar positiv beurteilt. Ob etwas lärmig ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Stimmungslage, Alter, Umgebung, Einstellung zur Schallquelle, Tageszeit, Einsicht in die Notwendigkeit, akustische Faktoren, Kontrollierbarkeit der Schallquelle, Tätigkeit etc.

Zum anderen ist Lärm eine Frage der Lautstärke - ab einer gewissen Lautstärke kann ein Geräusch gesundheitliche Schäden verursachen: Diese reichen von Konzentrationsschwierigkeiten über Erhöhung des Blutdruckes und Schlafstörungen bis zu bleibenden Gehörschäden.

Lärmschutz ist ein stetes Thema. Mit der Lärmschutz-Verordnung (LSV) will der Bundesrat die Bevölkerung vor negativen Auswirkungen von Lärm schützen. Der Lärm nimmt nicht ab, weil es immer wieder neue Lärmquellen gibt. Lärmschutz wird deshalb noch lange eine Aufgabe bleiben sowohl für die Behörden wie auch für jeden Einzelnen, da wir alle auch Lärmverursacher sind.

Themenbereiche

Alltagslärm

Wärmepumpen (Schallrechner)

Lärmschutz beim Planen und Bauen

Strassenlärm

Weitere Lärmquellen

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.