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Wärmepumpen (Schallrechner)

Wärmepumpen werden heute häufig als Ersatz von alten Ölheizungen installiert. Was ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist, tut der Umgebung manchmal nicht nur Gutes. Insbesondere im Freien aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpen erzeugen Lärm (Luftschall) für die benachbarten Gebäude. Aber auch gebäudeintegrierte Wärmepumpen verfügen über Ansaug- und Ausblasöffnungen, welche Lärm verursachen. Die Lärmemission von Wärmepumpen bewegt sich zwischen 45 und 80 dB(A), unabhängig von der Wärmeleistung der Pumpe. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens verlangt die zuständige Behörde deshalb einen Lärmschutznachweis. In diesem wird rechnerisch ermittelt, wie hoch die Lärmbelastungen durch eine Wärmepumpe für die Gebäude in der Nachbarschaft sind.

Schallrechner mit Lärmschutznachweis

Die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS hat in Zusammenarbeit und Absprache mit kantonalen Fachstellen die WebApp Schallrechner mit Lärmschutznachweis für Wärmepumpen entwickelt. Der Schallrechner ist online auf der Website der FWS.

Es werden die Heizleistung und die Schallleistungspegel bei Normbedingung (ErP), bei maximalem Betrieb im Standardbetrieb (Tag) und im Flüstermodus (Nacht) angegeben. Für die weitere Berechnung im Lärmschutznachweis werden die maximalen Schallleistungspegel für den Tag resp. die Nacht verwendet. Die Schalldaten vieler Wärmepumpenhersteller sind in einer Datenbank abgelegt und können im Schallrechner direkt abgerufen werden (manuelle Eingabe ist auch möglich). Die Lärmbeurteilung kann im WebApp als PDF exportiert werden.

Massnahmen gegen übermässige Lärmemissionen

Je früher lärmreduzierende Massnahmen bei der Planung berücksichtigt werden, desto geringer sind die zusätzlichen Kosten. Der Lärm kann entweder an der Quelle oder auf den Ausbreitungspfaden bekämpft werden. Im Normalfall sind Massnahmen an der Quelle günstiger und mit weniger Aufwand verbunden.

Durch die Beachtung von lärmrelevanten Faktoren bereits beim Kauf und dem Einbau der Wärmepumpe kann dem Problem gut entgegengewirkt werden. So kann durch die Wahl einer lärmarmen Wärmepumpe eine Reduktion von bis zu 10 dB(A) herbeigeführt werden. Zusätzlich kann der Aufstellungsort der Wärmepumpe nochmals eine Reduktion von bis zu 25 dB(A) bewirken. Nachdem die Wärmepumpe in Betrieb genommen wurde, kann anhand betrieblicher Massnahmen, wie bspw. das Herabsetzen der Drehzahl, die Einschränkung der Betriebszeiten oder der Einbau von Schalldämpfern und Schallschutzhauben, eine weitere Reduktion der Emissionswerte erreicht werden.

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

Die Gemeinden sind zuständig für die Prüfung des Lärmschutznachweises sowie für den Vollzug von Schallschutzmassnahmen von Wärmepumpen.

Kantonsaufgaben

Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei Lärmklagen aus der Bevölkerung und bei der Beurteilung von Baugesuchen.

Vollzugshilfsmittel und Links zum Thema

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35