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Anforderungen für verschmutztes Abwasser

Stallbauten und Remisen

Stallbauten

Stallbauten sind grundsätzliche immer mit einem dichten Boden zu erstellen. Sämtliches anfallendes Abwasser aus Stallgebäuden sowie alle tierischen Abgänge sind in einer Jauchegrube zu stapeln und landwirtschaftlich einwandfrei zu verwerten.

Remisen

Räume, in denen Fahrzeuge oder Geräte mit Verbrennungsmotoren eingestellt werden, müssen einen flüssigkeitsdichten Belag mit Gefälle zu einem genügend grossen Schöpfschacht oder einen Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation aufweisen. Der Inhalt von Schöpfschächten ist umweltgerecht zu entsorgen.

Laufhöfe

Für permanent zugängliche Laufhöfe ist ein befestigter, flüssigkeitsdichter Boden erforderlich. Die Entwässerung muss in die Jauchegrube erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass kein Laufhofabwasser abfliessen und kein Wasser aus der Umgebung zufliessen kann.

Unbefestigte Laufhöfe dürfen nur stundenweise benutzt werden. Niederschlagswasser ist versickern zu lassen. Kot und Mist sind täglich zu entfernen.

»» Link zum Merkblatt Erstellung und Benützung von Laufhöfen

Hofdüngerlager

Für Hofdüngeranlagen (Güllebehälter, Mistplatten usw.) gelten bezüglich Bauausführung spezielle Anforderungen.

Gülle

In der unmittelbaren Umgebung von Jauchegruben dürfen keine Sickerleitungen verlegt oder erneuert werden. Neue Gruben müssen vor der Hinterfüllung durch das Amt für Umwelt auf die Dichtigkeit geprüft werden. Die Abnahme erfolgt bei trockener Witterung mittels Wasserprüfung (Wasserstand mind. 1.00 m, über 48 Std.).

Mist

Mist ist auf einer befestigten, flüssigkeitsdichten Unterlage zu lagern und das Mistsickerwasser in eine flüssigkeitsdichte Grube einzuleiten. Die Mistplatte ist so zu gestalten, dass kein Mistsickerwasser abfliessen und Niederschlagswasser aus der Umgebung nicht zufliessen kann. 

»» Link zum Merkblatt Mistlagerung

Gülleleitungen

Erdverlegte Jaucheleitungen sind bezüglich des Gewässerschutzes risikoreich, insbesondere auch Gülledruckleitungen. Es sind daher ausschliesslich hochwertige medienbeständige Materialien und muffengeschweisste Rohrverbindungen zu verwenden (keine Steckmuffenverbindungen).

Leitungsanschlüsse an Güllebehälter und Schächte müssen mit Schachtfutter ausgeführt werden. Beim Unterqueren von Strassen und Wegen sind statisch stabile Schutzrohre zu verwenden oder die Leitungen in Hüllbeton mit Bewehrung zu verlegen.

Bei der Über- bzw. Unterquerung von Fliessgewässern ist eine fischereirechtliche Bewilligung erforderlich (BGF; SR 923, Artikel 8).

»» Link zum Merkblatt Erdverlegte Güllendruckleitungen

Siloanlagen

Silosaft ist hochkonzentriert (1‘000 mal stärker als Gülle) und stellt eine Gefahr für Grund- und Oberflächenwasser dar. Silosäfte dürfen nicht in eine Kanalisation oder direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. Sie sind in säurebeständigen Rohren (hochwertiger Kunststoff wie PE, PP) in den Güllebehälter abzuleiten.

Mindestvolumen für separate Sammelbehälter für Silosäfte:

  • Hochsilo: 1 % des Silovolumens
  • Flachsilo, pro 100 m2 Platte: 2.5 m3 

Oberflächlich anfallendes Niederschlagswasser auf Flachsilos kann im Wiesland oberflächlich versickern, Ableitungen in den Vorfluter sind nicht zulässig.

Häusliches Abwasser in der Landwirtschaft

Werden auf dem Betrieb mehr als acht Düngergrossvieheinheiten (DGVE) Rinder und/oder Schweine gehalten, darf das häusliche Abwasser aus dem Betriebszentrum landwirtschaftlich verwertet werden. Das häusliche Abwasser darf nur zusammen mit der auf dem Betrieb anfallenden Gülle auf der eigenen oder gepachteten düngbaren Nutzfläche ausgebracht werden.

Nicht landwirtschaftlich genutzte Wohnhäuser sind an die öffentliche Kanalisation anzuschliessen. Ausserhalb des Bereiches der öffentlichen Kanalisation ist das Abwasser gemäss Stand der Technik zu entsorgen. Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ausserhalb Bauzone ist zumutbar, wenn die Distanz ca. 300 m nicht überschreitet.

»» Link zum Merkblatt Abwassersanierung ausserhalb Bauzone

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.