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Lagerkapazität für Hofdünger

Auf jedem Betrieb mit Nutztierhaltung muss ausreichend Lagerkapazität für Hofdünger vorhanden sein. Für Gülle gelten je nach Höhenlage des Betriebszentrums folgende Mindeststapelvolumen:

  • Betriebe > 800 m ü. M. für 5 Monate
  • Betriebe 800 - 900 m ü. M. für 5.5 Monate
  • Betriebe > 900 m ü. M. für 6 Monate

Der Mistanfall ist stark von der Aufstockungsart und der Einstreumenge abhängig, welche im Ermessen des Bewirtschafters liegt. Für eine optimale Verwertung des Mistes wird eine betriebliche Lagerkapazität von 6 Monaten empfohlen.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.