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Jauchegrubenkontrolle

Bestehende Hofdüngerlager müssen gemäss Gewässerschutzgesetzgebung periodisch auf Dichtheit und Funktionstüchtigkeit hin kontrolliert werden. Die Periodizität der Jauchegrubenkontrolle richtet sich nach Gewässergefährdung. Zeitgleich wird auf den Betrieben die Liegenschaftsentwässerung überprüft und Problembereiche festgehalten resp. verbessert.

Allgemeine Publikationen / Vorbereitung Dichtheitsprüfung

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.