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Private Quellwasserversorgungen

Private Kleinstwasserversorgungen von Einzelliegenschaften unterstehen in der Regel weder der Gewässerschutz- noch der Lebensmittelgesetzgebung. Es besteht daher kein öffentlich-rechtlicher Quellschutz und das Trinkwasser wird nicht von Amtes wegen überprüft. Der private Eigentümer muss eigenverantwortlich dafür sorgen, dass die erforderliche Trinkwasserqualität zuverlässig sichergestellt ist. Bei Beeinträchtigungen durch Dritte kommen die diesbezüglichen Bestimmungen des eidgenössischen Zivilgesetzbuches (Art. 704 ff.) zur Anwendung.

Weitere Informationen / Anforderungen

Hauptprobleme privater Quellen resp. Kleinstwasserversorgungen sind zum einen nicht genau bekannte Fassungsgebiete und veraltete, in schlechtem Zustand befindliche Wassergewinnungsanlagen. Zum andern wird die Wasserqualität vielerorts durch Nutzungskonflikte mit den Nachbarn zeitweise beeinträchtigt, dies v.a. bei Quellfassungen in landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Das Merkblatt "Private Quellwasserversorgungen" erläutert die wichtigsten technischen Anforderungen an eine private Wasserversorgung resp. an das Einzugsgebiet einer genutzten Quelle und erläutert das empfohlene Vorgehen bei einer Quell-Verschmutzung durch Dritte.

Das Merkblatt "Hof-Quellwasserversorgungen" fokussiert auf Kleinstwasserversorgungen, welche der Lebensmittelgesetzgebung unterstehen (Milchwirtschaftsbetriebe, Restaurationsbetriebe usw.). Es führt die gesetzlichen Auflagen sowie die Anforderungen an Quellgebiete und Fassungsanlagen aus. Zudem werden die wichtigsten physikalischen und chemischen Aufbereitungsmethoden für Kleinstwasserversorgungen mit den entsprechenden Rahmenbedingungen sowie Richtkosten erläutert.

Schema einer idealen Brunnenstube mit Fassungsstrang

Legende

     

1, 2, 3

Humus, Kies, Sand 4 undurchlässige Schicht
6 Steinpackung 7 Fassungsstrang mit Sickerröhre
8 Brunnenstube 9 Sieb
10 Trockeneinstieg 11 Ableitung in das Reservoir

Allgemeine Publikationen

Zusätzliche Informationen

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9102 Herisau
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