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Qualitätssicherung / Sicherheitskonzept

Aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen (Art. 23 eidg. Lebensmittelgesetz) sind die öffentlichen Wasserversorgungen dazu verpflichtet, mittels geeigneter Massnahmen die Qualität des abgegebenen Wassers sowie die Betriebssicherheit der Versorgungsanlagen nachhaltig sicherzustellen. Gemäss dem seit 1994 in Kraft befindlichen Bundesgesetz über die Produktehaftung liegt überdies die Beweispflicht neu beim Produzenten - nicht mehr beim Kläger. Ein Selbstkontrollkonzept in der Wasserversorgung ist daher unumgänglich.

Die Prioritäten liegen dabei vordringlich auf der Qualitätssicherung des Trinkwassers und der betrieblichen Sicherheit. Das Konzept muss den Praxisbedürfnissen, insbesondere auch kleinerer Wasserversorgungen angepasst sein.

Vorarbeiten für das Konzept

Als Vorarbeiten für das Konzept sind die Anlagendaten zu erheben. Die Überprüfung bezüglich der Sicherheitsvorgaben erfolgt durch eine Fachperson. Basierend auf diesen Daten sind die notwendigen Unterlagen des Sicherheitskonzepts zu erarbeiten:

  • grundlegende organisatorische und betriebliche Angaben und Rahmenbedingungen der WV inkl. Pläne, Vereinbarungen, Reglemente
  • Alarmorganisation und Notfallunterlagen, welche bei ausserordentlichen Lagen Verwendung finden
  • vollständige Anlagendaten der Pumpwerke, Reservoirs und Steuerungsschächte
  • Wartungspläne und Zutrittskontrollen für die Anlagen
  • Massnahmenpläne, welche die notwendigen Massnahmen zur Elimination der sicherheitstechnischen Schwachstellen auflisten und priorisieren/terminieren

Die Unterlagen sind verständlich und benutzerfreundlich zu gestalten, um die Akzeptanz bei den direkt Betroffenen (Wasserwart und Stellvertreter) sicherzustellen. Die gemäss HACCP-Kontrollsystem kritischen Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen sind in den Unterlagen prioritär darzustellen und rasch umzusetzen.
(HACCP: Hazard Analysis and Critical Control Points)

Vollzugshilfe für Wasserversorger

SVGW Empfehlung für ein einfaches Qualitätssicherungsystem für Wasserversorgungen (W1002 - kostenpflichtig)

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.