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Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration

Unterstützung zur Vorbereitung auf eine Ausbildung für Personen im Familiennachzug

Eine Ausbildung ist wichtig für den Start ins Arbeitsleben. In der Schweiz beginnen Jugendliche mit etwa 16 Jahren eine Berufsausbildung. Kommen Personen erst später ohne abgeschlossene Ausbildung in die Schweiz, erhalten sie Unterstützung. Das Ziel ist: Sie können trotzdem einen Beruf lernen. Dafür gibt es Programme, die auf eine Ausbildung vorbereiten wie zum Beispiel die Integrationsvorlehre (INVOL).

Personen im Familiennachzug ohne Abschluss

Die Programme richten sich an neu zugezogene Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten. Sie …

  • … sind im Familiennachzug in die Schweiz eingewandert;
  • … sind zu alt für die Schule;
  • … haben noch keinen Berufsabschluss oder eine höhere Ausbildung, die in der Schweiz anerkannt sind;
  • … haben kein Asyl beantragt.

So funktioniert die Unterstützung

1. Anmeldung bei der Gemeinde

Melden Sie sich bei der Gemeinde an. Das Einwohneramt meldet Sie für ein Erstinformationsgespräch bei der Informationsstelle Integration (INFI) an.
 

2. Kostenloses Erstinformationsgespräch

Das Erstinformationsgespräch findet online oder vor Ort statt. Es gibt eine Übersetzung in Ihre Sprache. Die INFI informiert Sie über das Leben in der Schweiz. Sie klärt auch Ihren Ausbildungsbedarf ab und meldet Sie, wenn nötig bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung an. Wenn Sie noch kein Gespräch hatten, melden Sie sich bei der INFI.

Telefon: +41 71 353 64 26
E-Mail: chancengleichheit@clutterar.ch
 

3. Kostenlose Beratung der Berufs- Studien- und Laufbahnberatung

Wenn Sie keine Ausbildung abgeschlossen haben, unterstützt Sie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung bei der Wahl einer passenden Ausbildung. Wenn nötig, ist eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher bei der Beratung dabei.
 

4. Unterstützende Angebote

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung kann je nach Situation unterstützende Angebote als Vorbereitung auf eine Ausbildung vermitteln. Zum Beispiel den Besuch einer Integrationsklasse oder eines Brückenangebotes.


Erklärvideos in mehreren Sprachen

Weg zur Berufsbildung - YouTube

Diplomanerkennung - YouTube

Verfahren Arbeitsbewilligung bei erwerbstätigen Asylsuchenden (N), vorläufig aufgenommenen Personen (F), anerkannten Flüchtlingen (B) und Personen mit Schutzstatus (S)

Zur Erleichterung der beruflichen Integration von Asylsuchenden (N-Ausweis), vorläufig aufgenommenen Personen (F-Ausweis), anerkannten Flüchtlingen (B-Ausweis) und Personen mit Schutzstatus (S-Ausweis) haben sich die im Bewilligungsverfahren involvierten Ämter und Abteilungen auf eine gemeinsame Richtlinie für die Bewilligungsverfahren geeinigt. Die Richtlinie soll Klarheit im Vollzug schaffen und eine Bewilligungspraxis sicherstellen, die sowohl dem Schutz- als auch dem Förderungsgedanken Rechnung trägt. Mehr Informationen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit

Projektverantwortliche: Carina Zehnder

Zusätzliche Informationen

Abteilung Chancengleichheit

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26