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Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration

Verfahren Arbeitsbewilligung bei erwerbstätigen Asylsuchenden (N), vorläufig aufgenommenen Personen (F), anerkannten Flüchtlingen (B) und Personen mit Schutzstatus (S)

Zur Erleichterung der beruflichen Integration von Asylsuchenden (N-Ausweis), vorläufig aufgenommenen Personen (F-Ausweis), anerkannten Flüchtlingen (B-Ausweis) und Personen mit Schutzstatus (S-Ausweis) haben sich die im Bewilligungsverfahren involvierten Ämter und Abteilungen auf eine gemeinsame Richtlinie für die Bewilligungsverfahren geeinigt. Die Richtlinie soll Klarheit im Vollzug schaffen und eine Bewilligungspraxis sicherstellen, die sowohl dem Schutz- als auch dem Förderungsgedanken Rechnung trägt. Mehr Informationen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit

Projektverantwortliche: Carina Zehnder

Zusätzliche Informationen

Abteilung Chancengleichheit

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26