Inhalt
Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration
Verfahren Arbeitsbewilligung bei erwerbstätigen Asylsuchenden (N), vorläufig aufgenommenen Personen (F), anerkannten Flüchtlingen (B) und Personen mit Schutzstatus (S)
Zur Erleichterung der beruflichen Integration von Asylsuchenden (N-Ausweis), vorläufig aufgenommenen Personen (F-Ausweis), anerkannten Flüchtlingen (B-Ausweis) und Personen mit Schutzstatus (S-Ausweis) haben sich die im Bewilligungsverfahren involvierten Ämter und Abteilungen auf eine gemeinsame Richtlinie für die Bewilligungsverfahren geeinigt. Die Richtlinie soll Klarheit im Vollzug schaffen und eine Bewilligungspraxis sicherstellen, die sowohl dem Schutz- als auch dem Förderungsgedanken Rechnung trägt. Mehr Informationen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit
Projektverantwortliche: Carina Zehnder
Zusätzliche Informationen
Abteilung Chancengleichheit
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
Kasernenstrasse 17
9102
Herisau
T: +41 71 353 64 26