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Kindertagesstätten

Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht.“ (Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989; in Kraft getreten in der Schweiz am 26. März 1997)

Familien haben unterschiedlichste Vorstellungen wie die ideale Betreuung ihrer Kinder aussehen soll. Ein mögliches Angebot der ausserfamiliären Betreuung bieten Kindertagesstätten. Kindertagesstätten sind Einrichtungen, in denen regelmässig mehrere Kinder unter zwölf Jahren tagsüber von Fachpersonen betreut werden.

In Appenzell Ausserrhoden stehen verschiedene Kindertagesstätten zur Wahl. Sie leisten einen Beitrag zur Verwirklichung vielfältiger Familienmodelle und unterstützen die Kinder in ihrer sozialen, emotionalen, kognitiven, körperlichen und psychischen Entwicklung.