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Abfallentsorgungsanlagen / Deponien

Betriebe, die Abfälle annehmen, behandeln, lagern oder ablagern (Abfallentsorgungsanlagen) brauchen eine umweltrechtliche Bewilligung.

Deponien

Die Abfallverordnung VVEA unterscheidet fünf Deponietypen A bis E. In Appenzell Ausserrhoden existieren nur Deponietypen A (unverschmutztes Aushubmaterial) und Deponietypen B (mineralische Bauabfälle). Diese befinden sich in:

Planung und Errichtung von Deponien

Für die Errichtung von Deponien für sauberen Aushub und mineralische Bauabfälle (Typ A und B) ist unter anderem eine abfallrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Phasen einer Deponie, die Errichtung, der Betrieb sowie die Nachsorge sind in der Abfallverordnung (VVEA, SR 814.600) geregelt. Der Leitfaden Planung, Errichtung und Betrieb einer Deponie gibt einen Überblick über die Verfahrensschritte, die notwendig sind, um eine Deponie im Kanton zu planen, zu errichten und zu betreiben.

In Appenzell Ausserrhoden ist die kantonale Deponieplanung für das Errichten einer Deponie massgeblich. Mit der revidierten Gesetzgebung wird die Qualität der Rekultivierung massgeblich verbessert resp. die Nachsorge intensiviert. Deponien müssen heute umweltverträglich realisiert und betrieben werden. Natürliche Ressourcen wie Trinkwasser, Wald, Fruchtfolgeflächen sowie Natur und Landschaft werden dabei geschont. Im weiteren sind folgende Punkte für das Erlangen einer Errichtungs- und Baubewilligung ausschlaggebend:

  • Standort als Deponiezone ausgeschieden resp. Lage ausserhalb der Ausschlussgebiete (siehe kantonale Deponieplanung oder Kantonale Richtplanung
  • Bedarfsnachweis
  • Mindestvolumen: Typ A von 50'000 m3 und Typ B von 100'000 m3, ausnahmsweise 30'000 m3 mit Zustimmung BAFU möglich
  • Allgemeine Standortanforderungen gemäss VVEA Anhang 2
  • Stabilitätsnachweis des Baugrundes (Beweis langfristiger Stabilität)


Abgabenerhebung auf abgelagerte Abfälle

Auf alle abgelagerten Abfälle wird eine Gebühr erhoben zugunsten des VASA Altlasten-Fonds, mit dem die Sanierung von Altlasten unterstützt wird.

Dokumentation Deponien

Kompostier- und Vergärungsanlagen

Biogene Abfälle, also Abfälle pflanzlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft, lassen sich entweder stofflich oder energetisch nutzen.

Grundsätzlich müssen Kompostier- und Vergärungsanlagen, welche jährlich über 100 t biogene Abfälle annehmen, auf einer wasserundurchlässigen Oberfläche errichtet werden. Ansonsten sind die Dünger-Verordnung (DüV) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) einzuhalten.

Eine professionelle Beratung zum Thema Biogasanlage bietet der Verein Biomasse Suisse.

»» Link zum Merkblatt Entsorgung von Speise- und Rüstabfällen

Brechplätze

Um mineralische Bauabfälle gesetzeskonform zu verarbeiten,

  • ist für Beton, Ausbauasphalt und Mischabbruch ein dichter Belag mit entsprechender Entwässerung (Schlammsammler und Versickerung) notwendig.
  • sind die einzelnen Wertstoffe getrennt zu sammeln und zu verarbeiten.
  • ist mindestens jährlich eine Fremdstoffanalyse und eine Siebkurve durchzuführen.

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • Baubewilligung

Kantonsaufgaben

  • Betriebsbewilligung
  • Kontrollen

Allgemeine Publikationen

Merkblatt Entsorgung von Speise- und Rüstabfällen

BAFU-Publikation Biogene Güterflüsse der Schweiz

BAFU-Publikation Kompost und Gärgut in der Schweiz

Ermittlung relevanter Messparameter für die Sickerwasserbeprobung von Typ B Deponien (Bachelorarbeit von J. Dagan an der ZHAW, 2017).

Biogene Güterflüsse in der Schweiz - Update 2014 (Moosberger L, Gröbli D, Baum S, Baier U; ZHAW 2018, im Auftrag des BAFU)

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.