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Schiessanlagen
Beim Schiessbetrieb gelangen durch die Geschosse Schadstoffe in die Umwelt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Blei und Antimon. Der Anteil an Antimon ist zwar viel geringer als derjenige an Blei (2 bis 5 % der Gesamtlegierung), Antimon ist aber giftiger und löslicher als Blei. Aus praktischen Gründen wird die Belastung des Bodens meist nur für Blei angegeben. Am stärksten ist der Kugelfang belastet. Durch zersplitterte und abgeprallte Geschosse kann aber auch der Boden in der näheren Umgebung des Kugelfangs belastet sein.
Sanierung der Schiessanlagen in Appenzell Ausserrhoden
Prinzipiell sind alle Schiessanlagen in Appenzell Ausserrhoden aufgrund des Bleigehaltes sanierungsbedürftig. Der Kanton hat sich zum Ziel gesetzt, jedes Jahr eine Schiessanlage zu sanieren.
Eine Sanierung besteht aus folgenden Schritten:
- Bleiuntersuchung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes durch Altlastenberater
- Stellungnahme und Bewilligung des Sanierungskonzeptes durch das Amt für Umwelt
- Amt für Umwelt fordert Gemeinde zur Sanierung auf
- Gemeinde prüft, ob eine militärische Nutzung stattgefunden hat (z.B. Einquartierung in alten Rechnungsbüchern checken)
- Baubewilligungsverfahren
- Sanierung und Erstellung eines Sanierungsberichtes durch Altlastenberater
- Stellungnahme zum Sanierungsbericht
- Gemeinde reicht Antrag zur Kostenrückerstattung zusammen mit sämtlichen Rechnungskopien ein
- Amt für Umwelt erstellt Kostenverteilungsverfügung
Sanierungsstand:
Alle 300m Schiessanlagen und etwa die Hälfte der Kurzdistanzanlagen (50m) wurden auf deren Bleikontamination bereits untersucht. Der Kanton hat eine Prioritätenliste erstellt:
- Schiessanlagen in der Grundwasserschutzzone
- Stillgelegte Anlagen
- Anlagen mit einem emissionsfreien Kugelfang
- Anlagen im Wald
Pflicht für emissionsfreien Kugelfang:
Bis spätestens 31. Dezember 2020 müssen alle Schiessanlagen mit einem emissionsfreien Kugelfang ausgestattet sein, damit sich der Bund gemäss Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) beteiligt. Der Kanton hat sich entschlossen, die Übernahme der Sanierungskosten aus dem kantonalen Abfallfonds an die gleichen Vorgaben zu knüpfen. Alternativ muss die Schiessanlage bis zum gleichen Datum stillgelegt worden sein..
Bleimessung:
Für die Bleimessung akzeptiert das Amt für Umwelt mobile XRF-Messung sowie klassische Linienbeprobung mit anschliessender Laboranalytik.
»» Link zum Merkblatt Bleimessung im Boden mit mobilem XRF
Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton
Gemeindeaufgaben
- Oberbauleitung und Organisation
- Vorfinanzierung
Kantonsaufgaben
- Kontrolle und Beurteilung der Sanierung
- Beantragung der VASA-Gelder beim Bund
- Kostenverteilungsverfügung (VBS, Feldschützen)
- Koordination des Sanierungsjahres aufgrund der Sanierungspriorität
Allgemeine Publikationen
Merkblatt Korrekte Wartung von Kugelfangkästen |
FABOST-Merkblatt Untersuchung des Bodens mit XRF |
Merkblatt Bleimessung im Boden mit mobilem XRF |
Vollzugshilfen für Gemeinden
Pflichtenheft für die Erarbeitung der Sanierungsprojekte der Schiessanlagen in Appenzell Ausserrhoden |
Richtlinie Altlastensanierung der öffentlichen Schiessanlagensanierung in Appenzell Ausserrhoden |
Merkblatt Kostenverteilung Schiessanlagensanierung |
Merkblatt Beitragsberechtigung bei Schiessanlagensanierungen |