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Herstellung und Handel

Am Anfang steht die Herstellung und dem Hersteller steht eine grosse Verantwortung zu. Wer Chemikalien abgibt (Händler), muss die Abgabevorschriften einhalten und über die notwendigen Ausbildungen verfügen. Die Vorschriften nach Chemikalienrecht sind dabei kaum überschaubar. Das Amt für Umwelt sieht es als seine Aufgabe, Ihnen bei Fragen weiter zu helfen.

Hersteller

Hersteller müssen in Eigenverantwortung beurteilen, ob ihr Produkt eine Anmeldung erfordert. Sie müssen vor der ersten Inverkehrbringung das Produkt einstufen, die Kennzeichnung festlegen und ein Sicherheitsdatenblatt erstellen (Selbstkontrolle nach CLP-Verordnung (EG) 1272/2008). Spätestens drei Monate nach Inverkehrbringung muss das Produkt der Anmeldestelle des Bundes gemeldet werden. Spezielle Produktgruppen wie Biozide (Insektizide, Desinfektionsmittel, Repellentien etc.) und Pflanzenschutzmittel (Herbizide etc.) benötigen eine Zulassung von den Behörden.

Dem Hersteller von chemischen Stoffen gleichgestellt sind Hersteller von Zubereitungen (Gemische verschiedener Inhaltstoffe). Zudem sind dem Hersteller gleichgestellt:

  • Importeure von Chemikalien
  • Händler, welche Chemikalien einer ursprünglichen Herstellerin unter einem eigenen, neuen Handelsnamen oder zu einem anderen Verwendungszweck oder unter eigenem Namen ohne Angabe der Erstinverkehrbringerin abgeben

Händler

Als Händler gilt, wer Chemikalien an private Verwender, an Wiederverkäufer oder an berufliche Endverbraucher abgibt. Der Händler muss die geltenden Abgabevorschriften und -einschränkungen kennen und einhalten. Dies gilt sowohl für die Abgabe an Privatpersonen (Detailhandel) als auch für die Abgabe an berufliche Verwender oder an Wiederverkäufer (Grosshandel). Abhängig von der Einstufung der Chemikalien, welche er abgibt, muss er über Sachkenntnis verfügen. Zudem muss er den Kunden über die Gefahren informieren und bei beruflichen oder gewerblichen Abnehmern unaufgefordert ein Sicherheitsdatenblatt abgeben. Firmen, die gefährliche Chemikalien abgeben, müssen zudem eine Chemikalien-Ansprechperson bezeichnen und diese unaufgefordert der kantonalen Vollzugsbehörde melden.

»» Link zum Meldeformular Chemikalien Ansprechpersonen
»» Link zu den Merkblättern der kantonalen Fachstellen für Chemikalien (chemsuisse)

Kantonsaufgaben

Marktkontrolle:

  • Überprüfung der Erfüllung der Anmelde-, Mitteilungs- und Meldepflichten
  • Kontrolle der Verpackungs- und der Kennzeichnungsvorschriften
  • Überprüfung der Erfüllung der Vorschriften über die Erstellung, Abgabe, Nachlieferung und Aufbewahrung des Sicherheitsdatenblattes
  • Marktkontrollen der Abgabevorschriften
  • Kontrolle der Mitteilungspflicht zur Meldung der Chemikalien-Ansprechperson
  • Kontrolle, ob Abgeber über Sachkenntnis verfügen
  • Überprüfung der Selbstkontrolle

Publikationen und weiterführende Informationen

Meldeformular Chemikalien Ansprechpersonen

Diverse Merkblätter der Chemsuisse (themen-, branchen-, produktbezogen)

Infoblatt und hilfreiche Informationen zu chemischen Produkten
»» Link zur themenbezogenen Seite beim Bund

 

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35