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Geschiebe

Sand, Kies und Steine haben in unseren Gewässern vielfältige ökologische Funktionen. In dieser Funktion ist der Geschiebehaushalt in den Gewässern seit der Revision des Gewässerschutzgesetzes von 2011 bundesrechtlich geschützt. In der Folge müssen aktuell Kraftwerke, die im Stauraum Geschiebe zurückhalten, saniert werden. Umfangreiche Kiesentnahmen aus Gewässern mit kritischen ökologischen Auswirkungen sind nicht mehr zulässig.

Was ist Geschiebe?

Die Sohle von natürlichen Fliessgewässern besteht u.a. aus Sand, Kies und Steinen - im alpinen Raum zusätzlich aus Blöcken. Bei Hochwasser wird dieses Geschiebe in den Bächen talwärts gespült. In Kies- oder Steinbänken ist das Geschiebe bei Niedrigwasser sichtbar. Verwitterung und Erosion sorgen dafür, dass die Gewässer stets mit neuem Kies und Sand versorgt werden.

Bedeutung von Geschiebe

Die Gewässersohle ist ein komplexer Lebensraum. Dieser ist auf regelmässigen Geschiebetrieb, der  bei Hochwasserereignissen bewegt und umgestaltet, angewiesen. Lockere und gut durchströmte Kiesablagerungen sorgen für eine selbstreinigende Wirkung in naturnahen Gewässern und verbessern die Wasserqualität stromabwärts oder in verbundenen Grundwasserleitern. Für eine Vielzahl von im Wasser lebenden Tieren bilden Kiesablagerungen die Lebensgrundlage. In den Spalten zwischen den Steinen sowie der Sohle leben unzählige Insektenlarven und wirbellose Kleinlebewesen, die sogenannten Makroinvertebraten. Diese bilden die Hauptnahrungsquelle der Fische. Die Forelle, wie auch eine Vielzahl anderer Fischarten, benötigen lockere und gut durchströmte Kiesablagerungen als Laichplätze. Trockene Kiesbänke im Uferbereich werden von Käfern, Schnecken, Pioniervegetation sowie Vögeln (z.B. Flussregenpfeifer, Flussuferläufer) genutzt. Zu guter Letzt haben die Kiesablagerungen auch einen Mehrwert für Erholungssuchende und bieten einen natürlichen Spielplatz für Kinder.

Problematik bei Geschiebe

Der natürliche Geschiebehaushalt wurde während der vergangenen Jahrzehnte in vielen Fliessgewässern, insbesondere im Einzugsgebiet von Sitter und Urnäsch, stark verändert. Unter anderem sind Wasserkraftwerke mit Stauhaltungen, Uferverbauungen (Verhinderung der Erosion) sowie Geschiebesammler für den Hochwasserschutz, aber v.a. auch umfangreiche Kiesentnahmen für gewerbliche Zwecke die Ursachen des festgestellten Geschiebedefizits. Rückhalt und Entnahme von Geschiebe können flussabwärts zu unerwünschten wasserbaulichen und ökomorphologischen Auswirkungen wie Ufererosionen und Sohlenabsenkungen führen: Entsprechend werden kaum noch lockere Kiesablagerungen gebildet und die Sohle verdichtet sich durch angespülte Feinsedimente, die Gewässersohle kolmatiert. Letzteres führt zu einem Rückgang an Habitaten für Fauna und Flora, der kurzfristig nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Sanierung Geschiebehaushalt

Das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes aus dem Jahr 2011 war eines der ersten Gesetze weltweit, das den Geschiebehaushalt explizit schützen will: Der Geschiebehaushalt im Gewässer darf nicht so verändert werden, dass die einheimischen Tiere und Pflanzen, deren Lebensräume, der Grundwasserhaushalt und der Hochwasserschutz beeinträchtigt werden. Die unbewilligte Kiesentnahme wurde schon früher unter Strafe gestellt; da es sich dabei um ein Vergehen gegen das Gewässerschutzgesetz handelt, muss das Amt für Umwelt als neu zuständige Behörde diese Fälle von Amtes wegen zur Anzeige bringen.

Im Jahr 2014 erarbeitete der Kanton, damals noch unter Federführung des Tiefbauamtes, in Folge der revidierten Gesetzgebung die strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts. Damit der Geschiebehaushalt wieder ins Lot kommt, müssen eine Handvoll Kraftwerke saniert werden (schweizweit rechnet man mit ca. Hundert Sanierungsfällen). Die Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren der Ostschweiz (BPUK-Ost) hat zudem bereits 2005 den grundsätzlichen Verzicht von Kiesentnahmen zur Erhöhung der Geschiebeführung in der Thur und ihrer Seitengewässer beschlossen.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35