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Industrie und Gewerbe

Industrie und Gewerbe sind in Appenzell Ausserrhoden traditionell und äusserst vielfältig. Die Qualitätsanforderungen für Abwasser aus Autogaragen, Galvaniken, Kosmetikherstellung, Lebensmittelverarbeitung, Textilveredelung oder Zahnbehandlung richten sich an die Gewässerschutzverordnung des Bundes.

Weitere Informationen

Abwassereinleitungen von der Industrie müssen den Kriterien der Anhänge 3.2 und 3.3 der Gewässerschutzverordnung genügen. Die konkreten umwelt- und gewässerschutzrechtlichen Auflagen an Betriebe richten sich in erster Linie an deren Branchenzugehörigkeit und den ausgeführten Tätigkeiten. Weiter können Betriebsgrösse und die lokalen Verhältnisse (Grundwasserverhältnisse, Grösse der Kläranlagen, Vorfluter etc.) abgestufte Auflagen erfordern. In aller Regel erfolgt der Anschluss der Industrieabwasserleitung an die Schmutzwasserkanalisation, in vielen Fällen ist eine vorgängige betriebsinterne Abwasservorbehandlung erforderlich. Direkteinleitungen von Industrieabwässern in Gewässer werden nur in wenigen Ausnahmefällen mit Auflagen bewilligt (z.B. unverschmutztes Kühlwasser, Rückspül- oder Regeneratsabwässer).

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • Führen des Katasters für Abwasseranlagen (Kanalisationsplan)
  • Bewilligung der Kanalisationsanschlüsse (Baubewilligungsbehörde)
  • Bauabnahmen
  • Häusliches Abwasser von Sanitäranlagen in Industrie und Gewerbe
  • Private Abstellplätze, Garagen etc.
  • Abwassergebühren, Berechnung der Zuschläge für industrielle Grosseinleiter
  • Kondensatabwasser aus Heizsystemen bis 350 kW

Kantonsaufgaben

  • Beratung von Industriebetrieben, Gemeinden, Abwasserverbänden und Klärpersonal
  • Bewilligung von umweltrelevanten Anlagen in Industrie und Gewerbe, insbesondere von abwasserproduzierenden Maschinen und Umschlagplätzen
  • Einleitbewilligung für Industrieabwasser
  • Betriebsbewilligung für Abwasservorbehandlungsanlagen
  • Bewilligung von Meteorwasserentsorgung in Industrie und Gewerbe
  • Kontrollen und Bauabnahmen (spezifische Auflagen)

Themenbereiche

Auto- und Transportgewerbe

Gesundheitsbranche

Wartung öffentliche Infrastruktur

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.