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Industrie und Gewerbe

Industrie und Gewerbe sind in Appenzell Ausserrhoden traditionell und äusserst vielfältig. Die Qualitätsanforderungen für Abwasser aus Autogaragen, Galvaniken, Kosmetikherstellung, Lebensmittelverarbeitung, Textilveredelung oder Zahnbehandlung richten sich an die Gewässerschutzverordnung des Bundes.
Umfrage zum Einsatz von PSM ausserhalb Landwirtschaft
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist gemäss der Gewässerschutzverordnung verpflichtet, Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, zu erfassen und sporadisch zu kontrollieren. Um einen vollständigen Überblick zu erhalten, startet das Amt für Umwelt hiermit eine Umfrage, mit der die betroffenen Betriebe erfasst werden.
zur Umfrage
Bitte füllen Sie die Umfrage bis spätestens 30. November 2025 aus, auch wenn keine PSM eingesetzt werden. Vielen Dank!
Informationen des Bundes und Merkblatt des VSA:
»» Pflanzenschutzmittel (BAFU)
»» Pflanzenschutzspritzgeräte ausserhalb Landwirtschaft befüllen, spülen und reinigen (interkantonales VSA Merkblatt)
Weitere Informationen
Abwassereinleitungen von der Industrie müssen den Kriterien der Anhänge 3.2 und 3.3 der Gewässerschutzverordnung genügen. Die konkreten umwelt- und gewässerschutzrechtlichen Auflagen an Betriebe richten sich in erster Linie an deren Branchenzugehörigkeit und den ausgeführten Tätigkeiten. Weiter können Betriebsgrösse und die lokalen Verhältnisse (Grundwasserverhältnisse, Grösse der Kläranlagen, Vorfluter etc.) abgestufte Auflagen erfordern. In aller Regel erfolgt der Anschluss der Industrieabwasserleitung an die Schmutzwasserkanalisation, in vielen Fällen ist eine vorgängige betriebsinterne Abwasservorbehandlung erforderlich. Direkteinleitungen von Industrieabwässern in Gewässer werden nur in wenigen Ausnahmefällen mit Auflagen bewilligt (z.B. unverschmutztes Kühlwasser, Rückspül- oder Regeneratsabwässer).
Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton
Gemeindeaufgaben
- Führen des Katasters für Abwasseranlagen (Kanalisationsplan)
- Bewilligung der Kanalisationsanschlüsse (Baubewilligungsbehörde)
- Bauabnahmen
- Häusliches Abwasser von Sanitäranlagen in Industrie und Gewerbe
- Private Abstellplätze, Garagen etc.
- Abwassergebühren, Berechnung der Zuschläge für industrielle Grosseinleiter
- Kondensatabwasser aus Heizsystemen bis 350 kW
Kantonsaufgaben
- Beratung von Industriebetrieben, Gemeinden, Abwasserverbänden und Klärpersonal
- Bewilligung von umweltrelevanten Anlagen in Industrie und Gewerbe, insbesondere von abwasserproduzierenden Maschinen und Umschlagplätzen
- Einleitbewilligung für Industrieabwasser
- Betriebsbewilligung für Abwasservorbehandlungsanlagen
- Bewilligung von Meteorwasserentsorgung in Industrie und Gewerbe
- Kontrollen und Bauabnahmen (spezifische Auflagen)
Allgemeine Publikationen
Merkblatt Gebindelager |
VSA Merkblatt Stand der Technik |
KVU-Merkblatt Absicherung und Entwässerung von Güterumschlagplätzen |
Merkblatt Kondensationsheizkessel bis 350 kW |