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Auto- und Transportgewerbe
In der Werkstatt, auf Vorplätzen, bei Tankstellen, auf Waschplätzen, in Spritzkabinen und in Waschstrassen entstehen Abwässer, die eine spezielle Behandlung und / oder Entsorgung erfordern.
Die Betriebe des Auto- und Transportgewerbes und weitere Branchen beauftragen eine private Kontrollfirma für die Untersuchung der Abwasseranlagen und Begutachtung des betrieblichen Umweltschutzes.
Weitere Informationen
Die Kontrollfirma ist in der Regel AGVS-geprüft und verfügt zudem über eine Zulassung des Amtes für Umwelt. Die Kontrolle hat nach dem Pflichtenheft des Amtes für Umwelt zu erfolgen. Die Ergebnisse sind im Rapport für Garagen resp. Tankstellen festzuhalten.
Neben den relevanten Garagenbetrieben sind z.B. auch Werkhöfe, Bahnbetriebe, Gartenbauer, Metallflechtereien und weitere Firmen kontrollpflichtig, die eine spezifische Abwasservorbehandlungsanlage zur Reduktion der Mineralölbestandteile im Abwasser benötigen.
Allgemeine Publikationen und Formulare
Merkblatt Anforderungen an Fahrzeugabstellplätze |
Richtlinie Garagen und Abstellflächen für Motorfahrzeuge |
KVU-Merkblatt Auto- und Transportgewerbe mit Einlegeblatt AR |
Interkantonales Merkblatt Tankstellenentwässerung für Ethanol enthaltene Treibstoffe, Biodiesel und Harnstoff |
Interkantonales Merkblatt Lagerung, Behandlung und Export von Alt- und Gebrauchtreifen |
Pflichtenheft für die Kontrolle der Abwasservorbehandlungsanlagen |
Rapportformular Tankstellenkontrolle |
Rapportformular Auto- und Transportgewerbe |
Zusätzliche Informationen
Sekretariat eingeschränkt erreichbar
Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.
Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.