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Siedlungsentwässerung
Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung sind eine Erfolgsgeschichte. Die Anstrengungen der vergangenen 50 Jahren haben die Gewässerqualität im Kanton massiv verbessert. Aus betriebsökonomischen, aber auch aus ökologischen Gründen sind in der Abwasserreinigung längerfristig weitere Zusammenschlüsse resp. grössere Betriebseinheiten anzustreben.
Weitere Informationen
Massgebend für Konzeption, Betrieb und Unterhalt der Siedlungsentwässerungsanlagen ist der Generelle Entwässerungsplan (GEP). Alle Ausserrhoder Gemeinden verfügen über einen GEP der ersten Generation.
Im Kanton sind rund 98 % der nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften an eine kommunale Kläranlage angeschlossen. In den übrigen Fällen wird das Abwasser in Kleinkläranlagen gereinigt oder gestapelt/abgeführt.
Die Ausserrhoder Gemeinden betreiben rund 450 km öffentliche Kanalisationen (Schmutz-, Misch- und Meteorabwasserleitungen). Im Kanton wird das Abwasser in fünf grösseren Kläranlagen (mit mehr als 1'000 Einwohnergleichwerten) sowie in weiteren Gruppen- und privaten Kleinkläranlagen gereinigt. Zudem wird rund ein Drittel des Ausserrhoder Abwassers in angrenzenden Kläranlagen des Kantons St. Gallen behandelt. Die Kontrolle der Reinigungsleistung der Kläranlagen erfolgt in Eigenkontrolle durch die Kläranlagenbetreiber sowie durch das Amt für Umwelt als Aufsichtsbehörde.
Unterhalt und Erneuerung der gesamten Abwasserinfrastruktur erfolgen spezialfinanziert, d.h. über Abwassergebühren.
Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton
Gemeindeaufgaben
- Erarbeitung und Nachführung eines Generellen Entwässerungsplanes (GEP)
- Erlass eines Abwasserreglementes
- Erstellung und Betrieb öffentlicher Kanalisationen und zentraler Abwasserreinigungsanlagen
- Erhebung kostendeckender, verursachergerechter Abgaben für Erstellung und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen
- Trennung von verschmutztem und nicht verschmutztem Abwasser
- Umsetzung des Versickerungs-/Retentionsgebots für nicht verschmutztes Abwasser
- Abwassertechnische Sanierung von Liegenschaften ausserhalb Bauzone
- Gewässerschutzauflagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens
- u.a.
Kantonsaufgaben
- Genehmigung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) und Nachführungen
- Genehmigung von Abwasserreglementen
- Genehmigung von interkommunalen/interkantonalen Vereinbarungen im Bereich Abwasserentsorgung
- Bewilligung von Abwasserleitungen in ein Gewässer
- Kontrolle des Betriebes der Siedlungsentwässerung resp. der Abwasserreinigung
- Auflagen zur Vorbehandlung und zweckmässigen Beseitigung von Abwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben
- Zustimmung zur abwassertechnischen Sanierung von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften, welche nicht an die SW-Kanalisation angeschlossen werden
- Führung des kantonalen Gewässerschutzfonds; Subventionierung von Ausbauvorhaben der Abwasserreinigung
- Beratung von Gemeinden, Privaten, Industrie und Gewerbe sowie kantonaler Stellen bezüglich Entwässerung/Abwasserreinigung
- u.a.