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Abwassersanierung ausserhalb Bauzone
Wo eine Liegenschaft im Bereich einer öffentlichen oder privaten Kanalisation liegt - d.h. ein Anschluss zweckmässig und zumutbar ist - ist ein Kanalisationsanschluss zu erstellen. In den übrigen Fällen muss die Liegenschaft mittels Kleinkläranlage oder mittels Abwasserstapelgrube (Abwasserabfuhr auf die Kläranlage) abwassertechnisch saniert werden.
Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen erreichen bei korrekter Dimensionierung und sachgemässem Betrieb sehr gute Reinigungsleistungen. Wichtigste Punkte:
- nur zulässig für dauernd bewohnte Liegenschaften (keine Ferienhäuser!)
- Dimensionierung gemäss Vorgaben des Amtes für Umwelt/Gemeinde (Nitrifikation!)
- Wartungsvertrag mit Hersteller/Wartungsfirma über zwei Wartungen/Kontrollen pro Jahr
- Kontrolle der Wartungspflicht durch Amt für Umwelt/Gemeinde
Stapelgruben
Stapelgruben sind geeignet für Liegenschaften, bei denen der Abwasseranfall gering und/oder unregelmässig ist (Ferienliegenschaften). Zu beachten:
- Dimensionierung v.a. abhängig von Nutzungsintensität und Zufahrtsmöglichkeit im Winter
- bereits bei mässigem Abwasseranfall hohe Abfuhrkosten
- Abfuhr nur auf grosse, entsprechend ausgerüstete Kläranlagen
- Abschluss eines Abwasserabnahmevertrags zwischen Liegenschaftsbesitzer und Gemeinde
- die Gemeinde kann eine Anschlussgebühr verlangen
Landwirtschaftsbetriebe
Das häusliche Abwasser aus Landwirtschaftsbetrieben mit mindestens acht Düngergrossvieheinheiten (Rindvieh und/oder Schweine) darf landwirtschaftlich verwertet werden (Einleitung in die Jauchegrube). Dies gilt nicht für verpachtete Betriebe, deren Wohnteil nicht durch den Bewirtschafter genutzt wird.
Vollzugshilfen für Gemeinden
Zusätzliche Informationen
Sekretariat eingeschränkt erreichbar
Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.
Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.