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Regenwasserbewirtschaftung

Mit der Forderung, dass unverschmutztes Abwasser grundsätzlich versickert werden muss, strebt das Gewässerschutzgesetz einen möglichst natürlichen Wasserkreislauf an. Im Rahmen der Generellen Entwässerungsplanung haben die Gemeinden ihre Siedlungsfläche auf die Versickerungseignung überprüft. Die entsprechenden Angaben können im www.geoportal.ch auf der Versickerungskarte zum GEP oder auf der Gemeinde eingesehen werden. Die Karte zeigt flächendeckend die Versickerungsmöglichkeiten im Baugebiet und dient als erste Orientierung für Bauherrschaften und Planer.

Weitere Informationen

Wo die Versickerung nicht möglich resp. nicht zulässig ist, muss Regenwasser via Meteorwasserkanalisation einem Gewässer zugeleitet werden. Dazu sind Retentionsmassnahmen erforderlich. Das Amt für Umwelt resp. die Gemeinden verlangen im Rahmen des gewässerschutzpolizeilichen Baubewilligungsverfahrens den hydrogeologischen Nachweis der Versickerungsfähigkeit resp. den Nachweis einer ausreichend dimensionierten Retention.

Die Wahl der Entwässerungsart folgt der gesetzlich vorgegebenen Prioritätenfolge:

  1. Versickerung
  2. Einleitung in ein oberirdisches Gewässer oder eine Regenwasserkanalisation
  3. Einleitung in die Mischwasserkanalisation

Eine Einleitung ist erst zulässig, wenn die Möglichkeiten der dezentralen Versickerung ausgeschöpft sind. Grundlage für die Zulässigkeitsprüfung bildet die VSA-Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» (2019). Die Beurteilung erfolgt über Belastungsklassen, Schutzbedarf und bei Einleitungen das gewässerspezifische Einleitverhältnis.

Als Vollzugshilfe für die Beratung von Bauherrschaft und Planer steht der Praxisordner Regenwasserbewirtschaftung zur Verfügung. Der Praxisordner enthält ein Entscheidungsdiagramm, technische Grundlagen sowie zahlreiche Praxisbeispiele und wird periodisch aktualisiert.

Zur Berechnung der notwendigen Retention bei Einzelliegenschaften bis ca. 1'500 m² steht den Planern zudem ein Berechnungstool zur Verfügung. Bei jeder Einleitung sind unabhängig vom Vorfluter Rückhaltemassnahmen erforderlich, um die hydraulische Belastung zu begrenzen und Abflussspitzen zu reduzieren.

Belastung des Regenwassers / Anforderungen an Materialien

Je nach Herkunft/Belastung kann Regenwasser erheblich belastet sein, so dass eine Versickerung/Ableitung nur unter vorhergehender Behandlung zulässig ist.So ist beispielsweise Regenabwasser, das grossflächig mit unbeschichteten Kupfer-, Zink- oder Blei-Installationen (Dachflächen, Fassadenelemente) in Berührung kommt, vor einer Versickerung oder Einleitung über einen künstlichen Adsorber zu leiten. Diese Adsorber sind in Anschaffung und Unterhalt kostenintensiv. Es wird daher empfohlen, auf die grossflächige Verwendung von unbeschichteten Dach- oder Fassadeneindeckungen aus Metall zu verzichten.

Bei der Wahl von Dach- und Fassadenmaterialien sind die materialbedingten Stoffeinträge (z. B. gelöste Metalle oder Biozide) zu berücksichtigen.Dachbegrünungen und Photovoltaikpaneele reduzieren die Schadstoffbelastung und tragen gleichzeitig zur Abflussverzögerung und Kühlung im Siedlungsgebiet bei. Für erforderliche Behandlungsanlagen sind die vom VSA geführten Listen geprüfter Anlagen zu verwenden.

Schwammstadt und Oberflächenabfluss

Im Rahmen der Klimaanpassung gewinnen die Themen Oberflächenabfluss und Schwammstadt an Bedeutung. Wo möglich soll Regenwasser oberflächennah gehalten, versickert oder verzögert abgeleitet werden. Die Gestaltung von Freiflächen, Grünräumen, Schultern oder Mulden kann wesentlich zur Reduktion von Abflussspitzen beitragen. Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss unterstützt bei der Beurteilung der lokalen Gefährdungslage.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35