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Alltagslärm

Alltags- und Freizeitlärm ist allgegenwärtig und schwer zu erfassen. Kuhglocken, bellende Hunde, Modellflieger, krähende Hähne oder die Benützung von Sport- und Freizeitanlagen können stören und Konflikte verursachen. Die Grenzen zwischen Lärm und akustischem Genuss sind oft verschwommen, stark subjektiv und erschweren eine standardisierte Beurteilung und Begrenzung dieser Lärmart. Auf die Frage "Wer macht Lärm?" lautet die Antwort meistens ganz pauschal "Die Anderen". Mit etwas Rücksichtnahme und Respekt kann also bereits ein grosser Teil des Lärmschutzes umgesetzt werden.

Massnahmen gegen den Alltagslärm

Bei Lärmproblemen ist es grundsätzlich empfehlenswert, dass sich die Lärmbetroffenen zuerst mit den Lärmverursachenden um eine Lösung bemühen. Führt dies zu keinem Ergebnis, sind die kommunalen Behörden zu kontaktieren, die für den Vollzug der Lärmschutzvorschriften in diesem Bereich zuständig sind. Selbstverständlich steht aber auch das Amt für Umwelt für weitergehende Fragen zur Verfügung.

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

Die Gemeinden sind für den Vollzug des Alltags- und Freizeitlärms zuständig.

Kantonsaufgaben

Das Amt für Umwelt berät Gemeinden und Private bei weiterführenden Fragen.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.