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Strassenlärm

In der Schweiz sind rund 20 % der Bevölkerung übermässigem Strassenlärm ausgesetzt. Mit dem Einsatz verschiedener Massnahmen kann dieser Anteil deutlich gesenkt werden. Strassenlärm lässt sich einerseits an der Quelle vor allem durch den Einbau von lärmarmen Strassenbelägen reduzieren. Andererseits tragen auch Geschwindigkeitsreduktion, der Einsatz leiser Reifen sowie eine angepasste Fahrweise zu geringeren Lärmemissionen von der Strasse bei. Würden diese Massnahmen miteinander kombiniert und flächendeckend angewendet, könnte der grösste Teil der Bevölkerung vor schädlichem oder lästigem Strassenlärm geschützt werden.

Das Umweltschutzgesetz und die seit 1987 geltende Lärmschutz-Verordnung verpflichten die Strasseneigentümer zur Sanierung von Strassenabschnitten, die übermässigen Lärm verursachen. Sie erstellen bei tatsächlichen oder zu erwartenden Überschreitung der Lärmbelastungsgrenzwerte einen Lärmbelastungskataster und erarbeiten Sanierungsprojekte.

Lärmarme Strassenbeläge

Ab ungefähr 30 km/h und schneller ist das Reifen-Fahrbahn-Geräusch bei einem Auto die dominante Lärmquelle. Ein lärmarmer Belag hat eine feine Oberfläche, welche weniger Lärm entstehen lässt, und einen höheren Hohlraumgehalt, der einen Teil des noch entstehenden Lärms schluckt.

Die wirkungsvollsten Beläge erzielen im Neuzustand eine Lärmreduktion von bis zu neun Dezibel gegenüber herkömmlichen Belägen. Dies hat denselben Effekt, wie wenn nur noch ein Achtel des Verkehrs unterwegs wäre. Ausserdem reduzieren sie die besonders hohen Töne, was die Störwirkung in der subjektiven Wahrnehmung noch stärker verringert. Die Lärm dämpfende Wirkung nimmt allerdings nach einigen Jahren ab.

Geschwindigkeitsreduktion

Die Herabsetzung der Geschwindigkeit ist eine einfache Massnahme, um den Strassenverkehr leiser zu machen. So verringert Tempo 30 beispielsweise die Lärmemissionen im Vergleich zu Tempo 50 um ca. drei Dezibel. Dies entspricht ungefähr der Halbierung der Verkehrsmenge. Die Verringerung der subjektiven Störwirkung geht auch hier über die tatsächliche Reduktion hinaus, da die störenden Lärmspitzen überproportional abnehmen.

Leise Reifen

Leise Reifen haben das Potenzial, den Lärm um mindestens zwei Dezibel zu senken, ohne dabei Einbussen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel dem Bremsweg, aufzuweisen. Mit der Einführung der Reifenetikette seit dem 1. August 2014 sind die Lärmemission von Reifen für Konsumentinnen und Konsumenten sichtbar.

Lärmbewusstes Fahrverhalten

Ein rücksichtsvoller Umgang mit dem Fahrzeug, insbesondere in bewohnten Gebieten, hilft Lärm zu vermeiden. Bei niedriger Geschwindigkeit ist das Antriebsgeräusch die dominante Lärmquelle. Deshalb kann besonders dann mit einem lärmarmen Fahrstil leiser gefahren werden. Zudem verhindert das bewusste Fahrverhalten störende Lärmspitzen. Zusätzliche positive Effekte sind Treibstoff- und CO2-Einsparungen.

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Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

Die Gemeinden sind für die Einhaltung der massgebenden Belastungsgrenzwerte entlang von Gemeindestrassen zuständig. Sie erstellen den Lärmbelastungskataster und Sanierungsprojekte.

Kantonsaufgaben

Das kantonale Tiefbauamt ist für die Einhaltung der massgebenden Belastungsgrenzwerte entlang von Kantonsstrassen zuständig. Dieses erstellt den Lärmbelastungskataster, Mehrjahrespläne sowie Sanierungsprojekte.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.