Inhalt

Bauen in der Landwirtschaft

 Landwirtschafts- und Tierhaltebetriebe müssen bei Bauvorhaben und im Betrieb die gewässerschutzrechtlichen Vorschriften einhalten. 

Baugesuche und Baugesuchsunterlagen

Zur Beurteilung der Baugesuche durch das Amt für Umwelt werden zu den üblichen Baugesuchsunterlagen folgende Zusatzformulare benötigt:

  • Formular B 10, Bauen ausserhalb Bauzone
  • Formular B 20, Liegenschaftsentwässerung
  • Formular B 30, Landwirtschaft
  • Für jedes weitere Stallgebäude Formular B 31, Tierliste
  • Formular B 80, Entsorgungskonzept (nötig bei Abbrucharbeiten)

Zudem ist ein ausführlicher und vollständiger Entwässerungsplan der Liegenschaft erforderlich, welcher von einer Fachperson ausgeführt wurde. Anzugeben resp. darzustellen sind alle entwässerungsrelevanten Flächen und Anlagen wie z.B. Ableitungen, Schmutzwasserleitungen, Mistplatten, Jauchegruben, Laufhöfe, Dachwasserrinnen, Platzschächte usw. Zusätzliche Angaben wie Fliessrichtungen, Gefälle-, Grössen- und Volumenangaben müssen ebenfalls ersichtlich sein. Soweit möglich sind auch Materialangaben anzugeben.

Vollständige Baugesuche ermöglichen eine effiziente Bearbeitung. Bewilligungen werden nur ausgestellt, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

»» Link zum Baukoordinationsdienst: Baugesuchsformulare

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • Vollzug der abwassertechnischen Sanierung von Liegenschaften und Sanierungsart
    (Kanalisationsanschluss resp. Abwasserabnahmevertrag)

Kantonsaufgaben

  • Überprüfung der Hofdüngerlagerkapazitäten
  • Überprüfung des Einsatzes von nährstoffreduzierten Futtermitteln
  • Überprüfung der Hofdünger Zu- und Wegfuhr (HODUFLU)
  • Überprüfung/Bewilligung der landwirtschaftlichen Verwertung der häuslichen Abwässer
  • Erteilen der umweltrechtlichen Bewilligungen landwirtschaftlicher Bauten und Anlagen
  • Kontrolle Einhaltung resp. Umsetzung der Bewilligungsauflagen

Themenbereiche

Anforderungen für verschmutztes Abwasser

Lagerkapazität für Hofdünger

Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone

Anforderungen für unverschmutztes Abwasser

Gebindelager

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.