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Emissionen aus der Landwirtschaft

Lufthygienisch sind aus der Landwirtschaft die Emissionen von Ammoniak und Gerüche aus der Tierhaltung sowie die Russemissionen der Traktoren relevant. Ammoniakemissionen entstehen im Stall während der Hofdüngerlagerung sowie beim Ausbringen von Hofdünger.

Emissionsminderung beim Hofdüngeraustrag

Beim Gülleaustrag kann bei ungünstigen Verhältnissen der leicht pflanzenverfügbare Ammoniumanteil in die Luft entweichen. Die Verluste entstehen vor allem in den ersten Stunden nach dem Ausbringen. Je weniger Stickstoff verloren geht, desto mehr steht den Pflanzen zur Verfügung. Durch Berücksichtigung der Witterung, Verdünnen der Gülle und emissionsarmen Ausbringsystemen wie Schleppschlauch- und Schleppschuhverteilern wie auch mit Gülleinjektion und -drill kann der Ammoniakverlust stark vermindert werden.

Im Futterbau von Appenzell Ausserrhoden hat sich der Schleppschlauchverteiler bewährt. Der Schleppschlauchverteiler erhöht auch die Flexibilität für die Gülleausbringung und erleichtert präzise Düngegaben. Die Verwendung von Schleppschlauchverteilern wird finanziell unterstützt (siehe untenstehendes Kapitel).

Hilfreich ist auch die Gülleverdünnung (1:2 und mehr), insbesondere bei Verschlauchungssystemen.

Der Ausbringzeitpunkt ist zu planen und gezielt zu wählen. Der Gülleaustrag sollte während der Hauptwachstumsphase im Frühjahr erfolgen. In den heissen Sommermonaten sind nur kleine Gaben bei günstiger Witterung auszubringen. Für den emissionsarmen Gülle- und Mistaustrag sind allgemein feuchtes, kühles und windstilles Wetter günstig. Gülle am Abend ist betreffend Ammoniakverlusten meist besser als am Morgen oder während des Tages.

Bei hochsommerlichen Temperaturen ist das Gülleausbringen zu unterlassen.

»» Link zu agridea Merkblatt Ammoniakverluste bei der Hofdünger-Ausbringung reduzieren

Emissionsminderung im Stall

Stall und Laufhof verursachen rund ein Drittel der Ammoniakverluste auf einem Rindviehbetrieb. Die wichtigsten Quellen sind die feuchten, durch Kot und Harn verschmutzten, Flächen. Durch die Umstellung von Anbindeställen zu Freilaufställen haben sich die verschmutzten Flächen massiv vergrössert. Die Emissionen lassen sich aber auch in tierfreundlichen Ställen minimieren. Die Reduktion der feuchten und verschmutzten Flächen verbessert auch die Klauengesundheit der Tiere. Dazu tragen die folgenden Massnahmen bei:

  • Böden mit Quergefälle und einer Abflussrinne
    → darauf fliesst der Harn rasch ab
  • Reinigung der verschmutzten Stallflächen mit Schieber oder Roboter mindestens alle zwei Stunden während der Hauptaktivitätszeit
    →  auf den gereinigten Flächen entweicht weniger Ammoniak aus dem Harn-Kot-Gemisch
  • erhöhte Fressstände mit Trennbügel
    → die Fressplätze bleiben sauber
    → die Tiere werden am Fressplatz nicht durch laufende Schieber gestört
  • nicht gebrauchte Flächen absperren
    → Verringerung der verschmutzten Flächen
  • Stalltemperaturen durch Dachisolation kühl halten
    → Verringerung Bildung auf den harnverschmutzten Flächen sowie
    → der Verdampfung des Ammoniaks
  • Windschutz an den Laufhöfen
    → Verringerung der Verdampfung des Ammoniaks

»» Link zur BAFU und BLW Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft – Modul Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft

»» Link zu agridea Merkblatt Ammoniakverluste im Rindviehstall und Laufhof reduzieren

Geruchsminderung - Mindestabstand von Tierhaltungsbetrieben zu bewohnten Zonen

Bei der Tierhaltung entstehen Gerüche, die in der Nachbarschaft zu übermässigen Belastungen führen können. Zum Schutz der Wohnbevölkerung in der Nachbarschaft von Tierhaltungsbetrieben ist in der Luftreinhalte-Verordnung definiert, dass bäuerliche Tierhaltungsbetriebe bei Neubauten und wesentliche Änderungen einen Mindestabstand gemäss der FAT Empfehlung 476 gegenüber bewohnten Zonen einhalten muss.

In Appenzell Ausserrhoden findet der Revisionsentwurf zur FAT-Empfehlung 476 vom März 2005 Anwendung, da die Empfehlung von 1995 moderne Stallformen nicht oder falsch beschreibt.

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • keine direkten Vollzugsaufgaben

Kantonsaufgaben

  • Lufthygienische Beurteilung und Bewilligung von Stallbauten
  • Berechnung der Mindestabstände von Stallbauten
  • Beratung und Information über Ammoniak-Emissionsminderungs-massnahmen und Mindestabstände von Stallbauten

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35