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Emissionsminderung auf Baustellen

Dieselruss, giftige Benzinbestandteile sowie mineralische Stäube von Baustellen belasten die Gesundheit der Arbeiter und die Umwelt. Zur Vorsorge ist auf allen Baustellen die gute Baustellenpraxis anzuwenden. Besondere Vorsicht ist auch bei Arbeiten an Objekten mit Korrosionsschutzbeschichtungen geboten.

Gute Baustellenpraxis

Zur guten Baustellenpraxis zählt nach der Richtlinie über betriebliche und technische Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Emissionen von Baustellen (Baurichtlinie Luft) unter anderem:

  • Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotoren sind regelmässig zu warten.
  • Auf Baustellen eingesetzte Baumaschinen mit Dieselmotoren und einer Leistung über 18 kW müssen mit einem Partikelfilter ausgerüstet sein (Leistungsbereich 18 bis 37 kW erst ab Baujahr 2010).
  • Handgeführte Geräte mit 2- oder 4-Takt-Motoren ohne Katalysator sind mit aromatenfreiem Gerätebenzin zu betreiben.
  • Dieselbetriebene Geräte und Maschinen sind mit schwefelarmem oder schwefelfreiem Treibstoff (Schwefelgehalt < 50 ppm) zu betreiben.
  • Die Staubbildung ist zu minimieren, z.B. durch Befeuchten von Verkehrswegen und staubträchtigen Baumaterialien vor deren Umschlag oder Bearbeitung.

Erneuerung von Korrosionsschutzbeschichtungen

Korrosionsschutzanstriche und -beschichtungen von Metallkonstruktionen im Freien sind häufig schwermetallhaltig. Beim Entfernen alter Schutzschichten sind in der Vergangenheit grosse Mengen an Schwermetallen (hauptsächlich Blei, Cadmium, Zink, Chrom) in die Umwelt gelangt, wo sie zu gravierenden Schäden in Böden und Gewässer führten. Durch sachgerechte Ausführung können übermässige Belastungen der Luft, des Bodens und der Gewässer vermieden werden:

  • Für die Erneuerung des Korrosionsschutzes an grösseren Objekten sind ausgewiesene Firmen beizuziehen und alle Massnahmen nach dem Stand der Technik anzuwenden.
  • Bei der manuellen Entfernung alter Korrosionsschutzschichten ist auch an kleinen Objekten mit einer grossflächigen Bodenabdeckung für den Schutz des Bodens zu sorgen.
  • Korrosionsschutzarbeiten an Objekten mit mehr als 50 m2 sind meldepflichtig und müssen dem Amt für Umwelt mindestens 14 Tage vor Baubeginn mit dem schweizweiten Meldeformular bekanntgegeben werden.

»» Link zu den Publikationen des Verbands Schweizerischer Korrosionsschutz-Firmen (VSKF)

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • Kontrolle der emissionsmindernden Massnahmen auf der Baustelle

Kantonsaufgaben

  • Stichprobenkontrollen der Filterpflicht für Baumaschinen
  • Begleitung und Kontrollen bei meldepflichtigen Korrosionsschutzarbeiten

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35