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Feuerungen: Bewilligung und Kontrolle

Ziel der Feuerungskontrolle bei allen Feuerungsanlagen ist ein schadstoffarmer und wirtschaftlicher Betrieb. Die Kontrolle bei Öl- und Gasfeuerungen besteht seit über 40 Jahren und hat zu einer deutlichen Reduktion der Luftbelastung im Siedlungsraum beigetragen.

Weitere Informationen

Die Grenzwerte für Öl- und Gasfeuerungen haben mit der Einführung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zu einer laufenden technischen Verbesserung der Feuerungsanlagen geführt. So sind die Öl- und Gasfeuerungen in den letzten 25 Jahren zuverlässiger, sparsamer und sauberer geworden. Gleichzeitig verbesserte sich auch die Qualität des Heizöls betreffend Schwefel- und Stickstoffgehalt.  

Mit der Ausdehnung der Feuerungskontrolle auf die kleinen Holzfeuerungen konnte die Luftbelastung noch weiter reduziert werden. So werden heute in den kleinen Holzfeuerungen massiv weniger Abfälle und verbotene Holzmaterialien verbrannt als noch vor ein paar Jahren. Wichtig für den schadstoffarmen Betrieb ist das fachgerechte auf den Ofen angepasste Befeuern. Tipps dazu finden sich auf www.fairfeuern.ch. Falsch betriebene Holzfeuerungen können zu einer vielfach höheren Schadstoffbelastung in der nahen Nachbarschaft führen als korrekt betriebene Feuerungen.

Seit Juni 2018 gilt eine Messpflicht auch für Holzheizkessel unter 70 kW, die mit einem Wasserkreislauf in ein Zentralheizungssystem eingebunden sind (siehe Rubrik Messpflicht bei Holzheizkessel).

Die Gemeinden sind zuständig für die Öl- und Gasfeuerungen bis 350 kW und die Holzfeuerungen bis 70 kW. Die Kontrollen der gewerblichen und industriellen Anlagen sowie aller grösseren Feuerungen (Holz ab 70 kW, Öl und Gas ab 350 kW) erfolgt durch das Amt für Umwelt.

»» Link zu BAFU-Themenseiten: Feuerungen als Quelle und Massnahmen bei Feuerungen

Kaminhöhe

Neben dem sauberen Betrieb der Feuerungsanlagen sorgt auch die korrekte Ableitung der Verbrennungsabgase dafür, dass die Nachbarschaft nicht durch die giftigen Rauchgase belastet wird. Dazu müssen die Rauchgase über die gebäudebedingten Turbulenzzonen, das heisst mit genügend Abstand über Dach geführt werden. Grundlage für die Festlegung der minimalen Kaminhöhe bietet die Kaminempfehlung des BAFU.

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • Bewilligung und Kontrolle von Öl- und Gasfeuerungen bis 350 kW Feuerungs-
    wärmeleistung mit Brennstoff Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl-EL
  • Bewilligung und Kontrolle von Holzfeuerungen bis 
    70 kW Feuerungswärme-
    leistung mit Brennstoff naturbelassenes Holz

Kantonsaufgaben

  • Bewilligung und Kontrolle der Anlagen, die nicht an die Gemeinden delegiert sind
  • Führen eines Katasters über die luftrelevanten Anlagen

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35