Inhalt

Neuer Leitfaden für Solaranlagen

Solaranlagen sollen bei der Erzeugung von Strom und Wärme künftig eine bedeutende Rolle in Appenzell Ausserrhoden spielen. Um den Zubau von Solaranlagen zu vereinfachen, erlaubt das eidg. Raumplanungsgesetz unter bestimmten Vorgaben eine Befreiung von der Baubewilligungspflicht. Das kantonale Amt für Umwelt hat dies nun in einem Leitfaden konkretisiert, um kantonsweit eine möglichst einheitliche Auslegung der Vorgaben zu gewährleisten.

Der Ausbau von erneuerbaren Energien gehört zu den wichtigsten energiepolitischen Zielen von Appenzell Ausserrhoden. Dabei setzt das kantonale Energiekonzept stark auf die Solarenergie: Solaranlagen sollen bei der Erzeugung von Strom und Wärme eine bedeutende Rolle im Kanton spielen. Die Ausserrhoder Solarpotenzialkarte zeigt, dass die vielen Dachflächen in der Bau- und Landwirtschaftszone prädestiniert sind, einen wesentlichen Beitrag an die Energieversorgung zu leisten.

Leitfaden schafft Klarheit

Um den Zubau von Solaranlagen auf Dächern zu vereinfachen, erlaubt die eidg. Raumplanungsgesetzgebung bei Einhaltung bestimmter Vorgaben bei der Gestaltung sowie der Positionierung der Anlage auf dem Dach eine Befreiung von der Baubewilligungspflicht. Vor allem bezüglich Gestaltung bedürfen insbesondere die Begriffe "kompakt" und "zusammenhängend" aber einer Konkretisierung, um eine möglichst einheitliche Auslegung zu gewährleisten. Der neue Leitfaden für Solaranlagen schafft Klarheit bezüglich der konkreten Anforderungen. Damit wird kantonsweit eine einheitliche Beurteilung angestrebt, bei welchen Projekten eine Baubewilligung erforderlich ist resp. in welchen Fällen die Meldepflicht ausreicht. Ziel ist es, dass möglichst viele Solaranlagen nach erfolgter Meldung an die zuständigen Behörden rasch und unkompliziert realisiert werden können. Aber auch diese Anlagen sollen minimalen gestalterischen Anforderungen genügen.

Baubewilligungsverfahren garantiert Rechtssicherheit

Auch weiterhin wird aber für viele Solaranlagen aus unterschiedlichen Gründen ein Baubewilligungsverfahren notwendig sein. In diesen Fällen haben es die Gemeinden in der Hand, den Bau von Solaranlagen zu unterstützen, indem sie die Bauherrschaft gut beraten, die Projekte wohlwollend beurteilen und die Verfahren möglichst zügig und kostengünstig abwickeln. Der Bauherrschaft kommt dabei zusätzlich zugute, dass das Baubewilligungsverfahren eine hohe Rechtssicherheit garantiert – ein klarer Vorteil gegenüber den bloss meldepflichtigen Anlagen.

Der neue Leitfaden findet sich auf der Homepage des Amtes für Umwelt.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35