Der Entwurf der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes verlangt neu, dass bis 2035 mindestens 40 Prozent des im Kanton verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien im Kanton erzeugt werden soll. Aufgrund des hohen Ausbaupotenzials und der vorhandenen Flächen auf den Gebäudedächern im Kanton sieht der Regierungsrat in der Förderung der Sonnenergie die grössten Chancen, um den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Unterstützung durch Bund, Kanton verdoppelt Beitrag
Der Bau von PV-Anlagen wird in der ganzen Schweiz durch die Einmalvergütung des Bundes bereits finanziell unterstützt. Beiträge erhalten netzgekoppelte Solarstromanlagen ab einer Leistung von 2 kWp. Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2022.
Diese Einmalvergütung des Bundes für neue PV-Anlagen wird ab dem 1. Januar 2022 durch kantonale Mittel verdoppelt. Bei Erweiterungen einer PV-Anlage entfällt der Grundbeitrag. Der maximale kantonale Förderbeitrag pro Vorhaben beträgt 100‘000 Franken. Das Budget 2022 für diese zusätzliche Photovoltaikförderung ist auf 1 Million Franken beschränkt. Im kantonalen Aufgaben- und Finanzplan sind weitere Mittel ab 2023 eingeplant.
Förderung beantragen können private Liegenschaftsbesitzende und Gemeinden. Dafür ist ein Gesuch mit der rechtskräftigen Auszahlungsverfügung des Bundes einzureichen. Beitragsgesuche können ab dem 10. Januar 2022 unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar erfasst werden. Die Berücksichtigung erfolgt nach Eingangsdatum; überzählige Gesuche werden auf eine Warteliste genommen.
Das mit der PV-Förderung ergänzte kantonale Förderprogramm Energie 2021 Plus ist ab Januar 2022 auf www.energie.ar.ch unter der Rubrik ‚Förderung‘ einsehbar.
Die Förderung von Photovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromproduktion im Kanton ist Teil der Massnahmen zur Umsetzung des kantonalen Energiekonzepts 2017-2025 und des Regierungsprogramms 2020-2023.