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Regierungsrat verabschiedet Energiegesetz zuhanden der zweiten Lesung im Kantonsrat

Bis Ende März war die Teilrevision des Energiegesetzes in der Volksdiskussion. Der Regierungsrat hat die Beiträge beraten und den Bericht und Antrag zuhanden der zweiten Lesung im Kantonsrat verabschiedet.

Die Teilrevision des Energiegesetzes stösst insgesamt auf ein gutes Echo. Die meisten der 39 Volksdiskussionsteilnehmenden befürworten in ihren Beiträgen den Entwurf. 

Der Regierungsrat hat sich eingehend mit den Ergebnissen der ersten Lesung im Kantonsrat und der Volksdiskussion auseinandergesetzt. Auf der Grundlage einer umfangreichen Berichterstattung nimmt er in seinen Anträgen, wo immer möglich, die Anliegen auf. Der Regierungsrat bekräftigt damit die Weiterentwicklung der Ausserrhoder Energiepolitik, welche ihren Beitrag an den Ausbau der erneuerbaren Energien, an die Sicherheit der Energieversorgung und an die Erreichung der Klimaneutralität leisten kann, will und muss. Mit seinen neuen Anträgen bleibt der Regierungsrat bis auf eine Ausnahme auf der vom Kantonsrat in der ersten Lesung gezeichneten Linie.

Der Regierungsrat setzt alles daran, um das neu im Energiegesetz verankerte Ziel, wonach bis ins Jahr 2035 mindestens 40 % des kantonalen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien aus dem Kanton gedeckt werden sollen, erreichen zu können. Dazu muss der Zubau erneuerbarer Energie um das 3- bis 4-fache gesteigert werden. Dies soll vor allem durch Photovoltaikanlagen erfolgen. Der Regierungsrat schlägt daher vor, die Beiträge des Bundes durch Kantonsmittel zu verdoppeln.

Im Zusammenhang mit dem Heizungsersatz hat die vom Kantonsrat in Auftrag gegebene Prüfung des sogenannten Basler Modells gezeigt, dass dieses hinsichtlich des Kosten-Wirksamkeits-Verhältnisses gegenüber dem Modell der MuKEn 2014 unterlegen ist. Die Erfahrungen aus verschiedenen Kantonen zeigen, dass mit dem Modell MuKEn bereits vier von fünf Öl- und Gasheizungen durch solche ersetzt werden, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieses Modell hat die grösste Hebelwirkung und führt zu keinen Mehrkosten für den Kanton und die Gemeinden, währenddem für das Basler Modell bei einer lediglich geringfügig höheren Wirksamkeit je nach Ausgestaltung zusätzliche 0,5 bis 2 Millionen Franken an Fördermitteln erforderlich wären.

Da dem Kanton Appenzell Ausserrhoden nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen und der Regierungsrat diese Mittel vor allem in die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien investieren will, beantragt er dem Kantonsrat auf die zweite Lesung für den Heizungsersatz die Wahl des Modells MuKEn, so wie es in den meisten anderen Kantonen auch umgesetzt wird.

Der Kantonsrat wird die Teilrevision des Energiegesetzes voraussichtlich an seiner Sitzung vom 21. Februar 2022 in zweiter Lesung behandeln. Die Unterlagen sind hier abrufbar.

Zusätzliche Informationen

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