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Revidierte Abfall- und Deponieplanung erlassen

Appenzell Ausserrhoden hat in den Jahren 2019 und 2020 seine Abfall- und Deponieplanung gesamthaft überarbeitet. Der Regierungsrat hat nun die revidierte Abfall- und Deponieplanung erlassen. Gleichzeitig hat er das Kapitel „Abfallbewirtschaftung“ des kantonalen Richtplans angepasst. Der Richtplan enthält 36 neue potenziell gut geeignete Deponiestandorte.

Die Abfallplanung zeigt auf, wie Abfälle im Kanton vermieden und verwertet werden sollen. Die Entwicklung von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft soll weiter verstärkt werden. Gemäss Abfallrecht sind im Rahmen dieser Planung zudem die erforderlichen Abfallanlagen zu bezeichnen; dabei stand bei der Ausserrhoder Planung die Suche nach geeigneten Deponiestandorten für Aushub- und Ausbruchmaterial (Typ A) sowie für mineralische Bauabfälle (Typ B) im Mittelpunkt. Aufgrund der weiterhin regen Bautätigkeiten können nicht sämtliche Rückbaustoffe wiederverwertet werden; dies gilt insbesondere für Aushub, der in grossen Mengen anfällt. Dieser unbedenkliche Abfall soll aus ökologischen und ökonomischen Gründen möglichst nahe am Entstehungsort entsorgt werden können.

Die Deponieplanung bezeichnet 36 potentiell gut geeignete Standorte für Deponien des Typs A und B im Kanton, die nun im Richtplan eingetragen werden und den Bedarf für die nächsten 20 Jahre abzudecken vermögen. Der neue Richtplan enthält neben den möglichen Deponiestandorten die wichtigsten Rahmenbedingungen für den Deponiebau. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen bei der Kehrichtverwertung soll fortgeführt werden.

Seit der letzten kantonalen Abfallplanung aus dem Jahr 2000 haben sich die rechtlichen Verhältnisse geändert. Zudem konnten trotz grossem Bedarf in den letzten Jahren kaum mehr neue Deponien errichtet werden, und die Gesamtüberarbeitung des Planungsinstrumentes war angezeigt.

Bei den im Richtplan vermerkten Deponiestandorten besteht somit eine Chance, dass diese realisiert werden können. Dies setzt aber in jedem Fall voraus, dass auch die betroffenen Grundeigentümer einverstanden sind. Die Eigentümer der Standorte wurden in einem separaten Schreiben vorgängig über den Eintrag im Richtplan informiert. Als nächster Schritt wird die Abfall- und Deponieplanung dem Bund zur Kenntnis gebracht.

Informationen zur Abfall- und Deponieplanung sind unter www.ar.ch/afu abrufbar.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35