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Richtplanänderungen zur Abfall- und Deponieplanung in Kraft

Appenzell Ausserrhoden hat in den Jahren 2019 und 2020 seine Abfall- und Deponieplanung überarbeitet. Gleichzeitig wurde das Kapitel „Abfallbewirtschaftung“ des kantonalen Richtplans angepasst. Die Anpassungen im Bereich der Abfall- und Deponieplanung wurden durch den Bund genehmigt. Der Regierungsrat hat diese nun auf den 1. April 2022 in Kraft gesetzt.

Die Abfallplanung zeigt auf, wie Abfälle im Kanton vermieden und verwertet werden sollen. Die Entwicklung von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft soll weiter verstärkt werden. Gemäss Abfallrecht sind im Rahmen dieser Planung zudem die erforderlichen Abfallanlagen zu bezeichnen. Bei der Ausserrhoder Planung stand dabei die Suche nach geeigneten Deponiestandorten für Aushub- und Ausbruchmaterial (Typ A) sowie für mineralische Bauabfälle (Typ B) im Mittelpunkt. Aufgrund der weiterhin regen Bautätigkeiten können nicht sämtliche Rückbaustoffe wiederverwertet werden; dies gilt insbesondere für Aushub, der in grossen Mengen anfällt. Dieser unbedenkliche Abfall soll aus ökologischen und ökonomischen Gründen möglichst nahe am Entstehungsort entsorgt werden können. Trotz grossem Bedarf konnten aber in den letzten Jahren kaum mehr neue Deponien errichtet werden. So musste viel Aushub ausserkantonal entsorgt werden. Zudem haben sich seit der letzten kantonalen Abfallplanung im Jahr 2000 die rechtlichen Vorgaben geändert. Eine Gesamtüberarbeitung des Planungsinstrumentes war angezeigt.

Die Deponieplanung bezeichnet 36 potentiell gut geeignete Standorte für Deponien des Typs A und B im Kanton, die nun zur Vororientierung im Richtplan eingetragen wurden und den Bedarf für die nächsten 20 Jahre abzudecken vermögen. Der neue Richtplan enthält neben den möglichen Deponiestandorten die wichtigsten Rahmenbedingungen für den Bau einer Aushubdeponie. Bei den im Richtplan vermerkten Deponiestandorten besteht somit eine Chance, dass diese realisiert werden können. Dies setzt aber in jedem Fall voraus, dass auch die betroffene Grundeigentümerschaft einverstanden ist.

Bei der Kehrichtverwertung, einem anderen wichtigen Bereich der Abfallplanung, wird die Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen fortgeführt.

Die Anpassungen der Abfall- und Deponieplanung im kantonalen Richtplan wurden durch den Bund genehmigt. Darauf basierend hat der Regierungsrat diese nun auf den 1. April 2022 in Kraft gesetzt.

Weitere Informationen zur Abfall- und Deponieplanung sind unter www.ar.ch/afu abrufbar.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

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9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35