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Weniger CO2-Austoss durch verstärkte Förderung beim Heizungsersatz

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will im Rahmen seiner Klimastrategie den Anteil an CO2-Emissionen im Gebäudebereich reduzieren. Der Kanton erhöht per 1. Januar 2022 die Förderbeitragssätze beim Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch umweltverträgliche Heizsysteme wie Holzfeuerungen, Wärmepumpenheizungen oder beim Anschluss an Wärmenetze mit erneuerbaren Energien.

Der Gebäudesektor ist schweizweit für rund einen Drittel der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich. Appenzell Ausserrhoden hat sehr viele alte Häuser. Ein Grossteil dieser Bauten ist in der Regel schlecht gedämmt und benötigt somit sehr viel Energie für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser. Zusätzlich werden diese Gebäude mehrheitlich fossil oder direkt-elektrisch beheizt, woraus sehr grosse CO2-Emissionen und ein grosser Elektrizitätsverbrauch resultieren. Trotz der steigenden Nachfrage nach Förderbeiträgen werden aktuell immer noch drei von vier Öl- oder Gasheizungen durch ebensolche ersetzt. Der Hauptgrund dürfte in den höheren Investitionskosten bei modernen und ökologischen Heizungen liegen. Mit der stärkeren Förderung beim umweltfreundlichen Heizungsersatz soll diesem Umstand entgegengewirkt werden.

Erhöhte Beitragssätze

Mit der Anpassung des bestehenden Energieförderprogramms soll eine möglichst grosse Wirkung erzielt werden. Die Beiträge beim Ersatz von Wärmeerzeugern werden pauschal um 2‘500 Franken erhöht. Wird eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, werden folgende Unterstützungen gewährleistet: mindestens 5'500 Franken bei Ersatz durch eine Holzfeuerung, 4'850 Franken durch eine Luft/-Wasser-Wärmepumpenheizung, 10'000 Franken durch eine Sole/Wasser-Wärmepumpenheizung und 6'750 Franken durch einen Fernwärmeanschluss.

Der Wechsel von fossil (Öl und Gas) oder direkt-elektrisch auf mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen wird in jedem Fall finanziell unterstützt. Damit werden die Mehrinvestitionen bei einem Umstieg auf die Nutzung von erneuerbaren Energien mindestens teilweise ausgeglichen. Diese Systeme dürften unter Berücksichtigung der Betriebskosten in den meisten Fällen günstiger als Öl- oder Gasheizungen sein.

Erhöhung Beitragssätze bei der Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems

Gebäude mit Elektroheizungen und mobilen Elektroöfen sind im Winterhalbjahr für rund 20 Prozent des gesamten Strombedarfs verantwortlich. Der Neueinbau einer Zentralheizung ist kostspielig. Um den Einbau einer solchen Heizung attraktiver zu machen, wird der Pauschalbeitrag für die Erstinstallation in Einfamilienhäuser auf 4'500 Franken erhöht. Bei Mehrfamilienhäusern wird leistungsabhängig gefördert mit einem Beitrag von etwa 2'000 Franken pro Wohnung – mit den bisherigen Fördersätzen waren es lediglich einige hundert Franken pro Wohnung. Die Fördersumme wird auf 20'000 Franken pro Gebäude begrenzt.

Auch Energieberatung wird stärker gefördert

Der Kanton fördert seit 2018 die Beratung für einen Systemwechsel bei Heizungen. Die Beratung wird vom Verein Energie AR/AI durchgeführt. Damit auch Besitzer von grösseren Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentümer vermehrt von der Beratung Gebrauch machen, wird der kantonale Beitrag bei Mehrfamilienhäusern auf 1'000 Franken erhöht. Somit bleibt der Selbstkostenanteil für Gebäudebesitzer bei 100 bis 500 Franken.

Der Kanton trägt ein Drittel der Kosten zur Förderung des Heizungsersatzes. Die restlichen zwei Drittel stammen vom Bund bzw. aus den Einnahmen der CO2-Abgabe.

Eine Förderung beantragen können private Liegenschaftsbesitzende sowie die Gemeinden. Das kantonale Förderprogramm Energie 2021 Plus mit den erhöhten Fördersätzen ist ab Januar 2022 auf www.energie.ar.ch unter der Rubrik ‚Förderung‘ einsehbar. Beitragsgesuche können ab dem 10. Januar 2022 unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar erfasst werden.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35